Dienstag, 20. April 2004

Junge Frau wegen Tötung eines Kindes zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt

  • 21-Jährige wurde nach Vergewaltigung schwanger
  • Kind heimlich zur Welt gebracht und in Park ausgesetzt

Eine 21-jährige Frau ist 21. April im Wiener Landesgericht wegen Aussetzung zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden. Die Frau hatte am 19. November 2003 auf der Gangtoilette ein gesundes Mädchen zur Welt gebracht. Danach wickelte die junge Frau das Kind in einen dicken Schal und brachte es in einen Park in Wien-Hernals, wo sie es neben dem Gehsteig ablegte.

"In dem Moment wusste ich nicht, was ich tun soll. Ich war erschrocken. Ich kenne hier niemanden. Ich konnte nicht richtig denken", erklärte die gebürtige Polin dem Schöffensenat. Sie habe gehofft, dass jemand das Kind findet und mitnimmt.

Die 21-Jährige hatte vor ihrem Freund und sämtlichen Bekannten die Schwangerschaft verheimlicht. Diese war angeblich die Folge einer Vergewaltigung durch zwei Unbekannte vor der Discothek "Volksgarten".

Staatsanwältin Eva-Christine Schmid warf der jungen Frau Tötung eines Kindes bei der Geburt vor, obwohl das weggelegte Kind bzw. die Leiche trotz einer groß angelegten Suchaktion bis heute nicht gefunden werden konnte. Die Sache wurde bekannt, indem der Gynäkologe, den die Frau wegen starker Unterleibschmerzen konsultiert hatte, Alarm schlug.

Für das Gericht gab es keinen eindeutigen Beweis, dass das Neugeborene wirklich gestorben ist. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass jemand das noch lebende Kind an sich genommen hat, zumal sich die Stelle an einem durchaus belebten Ort befindet, hieß es. Daher wurde die 21-Jährige nicht im Sinn der Anklage verurteilt. Mildernd wurde ihr die "außerordentlich große seelische Bedrängnis" angerechnet, so dass von den 15 Monaten nur fünf unbedingt ausgesprochen wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (apa)

20.4.2004 22:12