Feldzug gegen Sex: USA rückt Porno-Spammern auf den Pelz!
- US-Bundeshandelsbehörde erlässt Anti-Sex-Vorschrift
- PLUS: DVD-Player zensiert Sex- und Gewalt-Szenen!
·USA: DVD-Player zensiert Sex-Szenen
Bereits 600 Filme sind mit mit dem Player kompatibel
Die USA starten einen Feldzug gegen Sex! Beginnend mit 19. Mai 2004 müssen Spam-Mails, die pornographisches Material enthalten, in der Betreff-Zeile die Warnung "SEXUALLY-EXPLICIT" aufweisen. Das Can-Spam-Gesetz hat die US-Bundeshandelsbehörde FTC angewiesen eine Regel zu entwerfen, die eine Markierung oder Notiz für Spam vorsieht, der pornographisches Material enthält. Der Can-Spam-Act, der am 16. Dezember beschlossen wurde, hat eine Umsetzung der Vorschrift innerhalb von 120 Tagen nach der Einführung des Gesetzes vorgesehen.
Eine Kennzeichnung von Sex-Spam soll den Empfängern helfen, derartigen Spam sofort identifizieren zu können und es einfacher machen, unerwünschte Nachrichten herauszufiltern. Eine Studie der FTC hat ergeben, dass 17% der pornographischen Angebote Bilder enthalten, die erscheinen, egal ob der Empfänger das will oder nicht. Nun soll es nicht mehr erlaubt sein, dass der Body der Nachrichten graphisches Material enthält. Hyperlinks und andere Methoden, um das relevante Material zugänglich zu machen, soll es aber weiterhin geben. Das Gesetz besagt außerdem, dass der Sender seine gültige, physische Adresse verbindlich angeben muss, um "eindeutig und auffällig" zu sein. Außerdem muss die Markierung Elemente des ASCII-Codes verwenden.
Die FTC soll die Konsumenten vor betrügerischen, irreführenden und unfairen Geschäftspraktiken beschützen und Informationen bereithalten, um den Konsumenten auf derartige Geschäftspraktiken aufmerksam zu machen, diese zu stoppen und zu vermeiden. Das Internet, Telemarketing, Diebstahl der Identität und ähnliche Vergehen in Zusammenhang mit Betrug sind die Arbeitsgebiete der Bundeshandelsbehörde, die die Beschwerden ins Consumer Sentinel, eine sichere Online-Datenbank einträgt, die Hunderten zivil- und strafrechtlichen Agenturen zugänglich ist.
Einige Bundesstaaten haben bereits Gesetze erlassen, die besagen, dass pornographisches Material in Spam-Mails mit "ADV:Adult" - "Erwachsene" oder einer ähnlichen Notiz gekennzeichnet sein muss. (pte/red)
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