Getränkesteuer: Immer noch Tauziehen um die Rückzahlung
- Jahrelanger Streit geht weiter
Im jahrelangen Streit um eine mögliche Rückzahlung der Getränkesteuer von den Gemeinden an Tourismus bzw. Handel müssen die Gemeinden nun bis Dezember 2004 laut Fristenlauf einen Aktionsplan über die weitere Vorgehensweise vorlegen bzw. entsprechende Bescheide über mögliche Rückzahlungen ausstellen. Das sagte Steuerexperte Friedrich Fraberger von der KPMG Alpen Treuhand am Mittwoch.
Die Wirtschaftskammer Österreich wolle diesen Schritt nun abwarten, sagte der Tourismus-Spartenobmann der WKÖ, Johann Schenner. Ist das Ergebnis für die Wirte nicht befriedigend, behalte man sich rechtliche Schritte wie eine Beschwerde vor der EU oder eine Klage gegen diese Bescheide vor.
Der EuGH hat die Getränkesteuer auf alkoholische Getränke bereits im März 2000 als nicht-EU-konform aufgehoben, die Frage der Rückzahlung an die Wirte und den Lebensmittelhandel aber dem Verwaltungsgerichtshof überlassen. Die Gemeinden müssen demnach die zwischen 1995 und 2000 unrechtmäßig eingehobene Steuer zurückzahlen, außer sie weisen den Wirten nach, dass diese die Steuer über höhere Preise auf die Endkonsumenten überwälzt haben.
Kann diese wirtschaftliche Überwälzung nicht bewiesen werden, muss der volle Betrag rückerstattet werden. Die Beweislast liegt dabei bei den Gemeinden. Die Betriebe hingegen müssen den Gemeinden Zugang zu ihren betrieblichen Unterlagen gewähren.
Im Streit um die Rückzahlung sei prinzipiell auch eine außergerichtliche Einigung zwischen Gemeinden und Tourismuswirtschaft möglich, bemerkt Fraberger. Im Streit um die Rückzahlung der Getränkesteuer sind 60.000 bis 70.000 Verfahren anhängig, insgesamt geht es um eine Summe von 1,2 Milliarden Euro, wobei schätzungsweise 40 Prozent auf den Handel und 60 Prozent auf das Gastgewerbe entfallen.
(apa)
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