ÖBB-Dienstrecht ist fixiert! Vertrag wurde samt Anti-Streik-Klausel unterschrieben
- Verkehrsminister Gorbach: "Ich bin sehr zufrieden"
- Gewerkschafter Haberzettl: Keine Verschlechterung
·Stichwort "ÖBB-Dienstrecht Neu"
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Bis 30. Juni 2006: Vorm Walde, Söllinger, Moser
Das ÖBB-Dienstrecht für die 47.000 Eisenbahner ist unter Dach & Fach! Vorstand und Gewerkschaft haben den Vertrag unterschrieben, letzte Details sind geklärt. Die Änderungen: Reduktion der automatischen Gehaltsvorrückungen, Neuregelung der Entlohnung im Krankenstand, kein Vetorecht bei Entlassungen, Wegfall der Sonderurlaubsregelungen und Nachtzeitzuschläge. Ein Passus ist neu - er enthält quasi eine Anti-Streik-Vereinbarung. Einsparungen: rund 100 Mio. Euro.
Verkehrsminister Gorbach war "sehr zufrieden", Eisenbahn-Gewerkschafter Haberzettl sieht keine Verschlechterung im neuen Vertrag, den Vorstand und Gewerkschaft Freitagnachmittag unterschrieben haben. In Summe soll das neue Dienstrecht den Österreichischen Bundesbahnen mittelfristig Einsparungen von rund 100 Mio. Euro bringen. Alte Sonderrechte werden durch die Neuregelung beseitigt. ÖBB-Generaldirektor Rüdiger vorm Walde und Eisenbahnergewerkschafts Wilhelm Haberzettl haben den Vertrag unterzeichnet.
Gorbach: "Weichen für ein modernes Dienstrecht gestellt"
Gleich mit drei Wortspielen hat Hubert Gorbach die Einigung über ein neues ÖBB-Dienstrecht kommentiert. Die ÖBB-Reform sei "auf Schiene" und "in voller Fahrt". Die "Weichen für ein modernes Dienstrecht" seien damit "gestellt" worden, erklärte Gorbach in einer Reaktion.
Vorm Walde: "Alle Sonderrechte abgebaut"
Laut ÖBB-Generaldirektor Rüdiger vorm Walde sind mit der Einigung alle Sonderrechte bei den ÖBB abgebaut worden. "Es ist in Zukunft nicht mehr möglich, Eisenbahner als privilegiert zu sehen", sagte vorm Walde unmittelbar nach der Unterzeichnung der Vereinbarung mit der Gewerkschaft. Die Verhandlungen in den vergangenen vier Monaten seien "schwierig, aber immer sachlich konstruktiv" gewesen. Die ÖBB hätten dabei "eines der heißesten Eisen dieser Republik angefasst".
Detailformulierungen fürs neue ÖBB-Dienstrecht
Die konkreten Änderungen stehen nach mehr als 40 Verhandlungsrunden seit 28. April fest:
+ Eine Reduktion der automatischen Gehaltsvorrückungen für jüngere Eisenbahner von 14 auf 9.
+ Eine Neuregelung der Eisenbahner-Entlohnung im Krankenstand.
+ Der Wegfall des Vetorechts der Gewerkschaft bei Entlassungen.
+ Der Wegfall der Sonderurlaubsregelungen und Nachtzeitzuschläge, statt denen es in Hinkunft im Rahmen einer generellen Neuregelung der Arbeitszeit für rund 20.000 der insgesamt 47.000 Eisenbahner eine "Erschwerniszulage" geben soll, abhängig vom Grad der körperlichen Belastung.
Laut Verkehrsstaatssekretär Kukacka (V) hat es auch eine Einigung darüber gegeben, dass Mitarbeiter konzernintern zwischen unterschiedlichen Gesellschaften versetzt werden könnten. Nach Aussagen der Gewerkschaft wird das ohnehin bereits seit längerem praktiziert, damit Mitarbeiter bei einem Wechsel zwischen Unternehmensbereichen nicht kündigen müssen.
Ein Passus ist neu: Eine Anti-Streik-Vereinbarung
Neu aufgenommen wurde folgender Passus: Sinngemäß seien "künftige Probleme - wenn sie auftauchen - im Sinne des sozialen Dialogs im Unternehmen zu lösen ". (apa/red)
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