RHI: Asbest-Streitbeilegung mit US DII Industries vereinbart
- DII Industries zahlt 10 Mio. Dollar an RHI Holding
- Weitere Vereinbarungen mit anderen Gesellschaften
RHI und einige ihrer Konzerngesellschaften haben Vereinbarungen mit Voreigentümern verschiedener ehemals verbundener US-Gesellschaften und diesen Gesellschaften selbst getroffen, die sich seit Anfang 2002 in den USA in Chapter 11 Verfahren befinden. Diese Vereinbarungen sind wichtige Schritte, um offene Punkte und Rechtsstreitigkeiten zu klären. Alle getroffenen Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gerichtes in Pittsburgh.
Der österreichische Feuerfestkonzern RHI hat mit Voreigentümern ehemals verbundener US-Gesellschaften Vereinbarungen zur Klärung offener Punkte und Rechtsstreitigkeiten u.a. im Zusammenhang mit der Akquisition von Global Industries Technologies (GIT) im Jahr 1999 und den zwischenzeitlich eingetretenen Chapter 11 Verfahren getroffen. U.a. hat sich die US-Firma DII (Dresser) Industries, die im Dezember 2003 ein eigenes Chapter 11 Verfahren eröffnet hat, verpflichtet, an RHI Holding 10 Mio. Dollar (8,27 Mio. Euro) und weitere 1 Mio. Euro im Namen der RHI Gesellschaften an Asbest- und Silica-Trusts zu zahlen, gibt RHI in einer Aussendung bekannt.
Weiters hätten der RHI-Konzern und verschiedene im Chapter 11 befindliche US-Gesellschaften, darunter North American Refractories Co (NARCO) und GIT Vereinbarungen zur Regelung aller gegenseitigen Ansprüche und von Ansprüchen Dritter getroffen, die Im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit der US-Beteiligungen zum RHI-Konzern bis zum Beginn der Chapter 11 Verfahren bestanden haben. Sobald die Zustimmung zu den Vereinbarungen vorliege, würden die Reorganisationspläne der US-Gesellschaften u.a. dahingehend angepasst, dass auch RHI AG und ihre Beteiligungen zu Begünstigten der angestrebten gerichtlichen Verfügungen der Reorganisationspläne werden. Die Vereinbarungen regeln u.a. die Behandlung von Bankgarantien und Haftungen sowie den Verzicht seitens RHI auf operative Forderungen aus der Zeit vor den Chapter 11 Anmeldungen gegen die US-Gesellschaften.
Da RHI sämtliche hiervon betroffenen Forderungen und Beteiligungswerte bereits im Jahresabschluss 2001 wertberichtigt hat, entstehen RHI aus den Vereinbarungen keine ergebnisseitigen Belastungen, heißt es in der Aussendung weiters. Eine Bedingung für das Wirksamwerden der Vereinbarungen sei die in einem früheren Vertrag mit Honeywell International vereinbarte Zahlung von 60 Mio. Dollar durch Honeywell an RHI Refractories Holding.
Die getroffenen Vereinbarungen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gerichts in Pittsburgh, was laut RHI noch im Jahr 2004 möglich sein könnte. Mit erfolgter Zustimmung gelte für RHI und ihre Beteiligungen Rechtssicherheit im Zusammenhang mit allen Asbest-Schadensansprüchen gegen die im Chapter 11 befindlichen US-Gesellschaften. Zudem könnten dann die Rechtsstreitigkeiten mit Halliburton beigelegt und weitere Unsicherheiten aus Risiken und Zahlungsvereinbarungen im Zusammenhang mit den Chapter 11 Verfahren beigelegt werden, heißt es in der Adhoc-Aussendung.
RHI hat sich Anfang 2002 im Zusammenhang mit der ausgeuferten US-Asbestproblematik, die zum Fast-Zusammenbruch des Unternehmens geführt hat, von allen ihren US-Feuerfestbeteiligungen getrennt und diese mit Ende Dezember 2001 entkonsolidiert. Die Firmengruppen North American Refractories (NARCO) und Global Industries Technologies (GIT) befinden sich mit den Kerngesellschaften Harbison-Walker und A.P. Green seit 2002 im US-Reorganisationsverfahren nach Chapter 11.(APA/red)
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