Sonntag, 18. April 2004

Gesetze "formal teilweise schlecht": Korinek übt Kritik an der Verfassung

  • Qualitätssicherung im Gesetzgebungsapparat gefordert
  • Korinek war als Präsidentschaftskandidat im Gespäch

"Im formalen Zustand sind Gesetze teilweise schlecht, nicht alle, aber sehr viele", bemängelte Verfassungsgerichtshofpräsident Karl Korinek. Dies beruhe aber auch drauf, dass sich der "Gesetzgeber vor allem um Inhalte kümmert". Korinek sprach sich für "eine Art Qualitätssicherungssystem im Gesetzgebungsapparat" aus.

Dieser legistische Dienst im Nationalrat sollte Gesetze prüfen, ohne die Inhalte zu verändern, die "Systematik, Qualität, Lesbarkeit, Verständlichkeit und Anwendbarkeit erleichtern". Es existierten derzeit zwar legistische Berater in den Klubs, die vor allem auf Inhalte Wert legten, aber kein unabhängiger legistischer Dienst im Parlament.

VfGH-Präsident Karl Korinek erklärte weiters, er sei gefragt worden, ob er als Bundespräsidentschaftskandidat kandidieren wolle. "Ich habe sehr rasch nein gesagt." Befragt, von wem er angesprochen worden sei, antwortete Korinek: "Das will ich bitte nicht sagen."

2.500 Beschwerden an den VfGH im Jahr
Korinek wehrte sich aber gegen den Eindruck, dass - wie der jetzige SPÖ-Präsidentschaftskandidat Fischer erwähnte - der VfGH ununterbrochen als Notbremse agieren müsste. Es gebe 2.500 Beschwerden an den VfGH im Jahr. In knapp der Hälfte werde gesagt, dass die gesetzliche Grundlage verfassungsrechtlich bedenklich sei. In den allwenigsten Fällen teile der VfGH aber die Bedenken und führe ein Prüfungsverfahren durch.

Korinek verteidigte die österreichische Art der Verfassungsgerichtbarkeit, dass sie nicht vor der Gesetzgebung sondern nachher stattfinde. Dieses System habe sich fast allgemein durchgesetzt. Beispiele für einen anderen Weg seien die französische Verfassung oder die ehemaligen Ostblockstaaten.

Den Eindruck, dass es so etwas wie politische Fraktionen im Verfassungsgerichtshof gebe, wie Korinek zurück. "Wäre dies der Fall, könnten nicht politisch sensible Entscheidungen in der selben Besetzung einmal für die Interessen der Regierung und einmal für die Interessen der Opposition ausgehen." (apa/red)

18.4.2004 12:39