Freitag, 16. April 2004

Stimmzettel-Affäre: Für Khol besteht kein Verbot, die Zettel mit Zeichen zu versehen

  • Auch Ursula Haubner sieht kein Verbot
  • Wahlrechts-Experte unterstützt Khols Meinung

Für Nationalratspräsident Khol sieht weder die Bundesverfassung, noch die Geschäftsordnung des Nationalrats ein Verbot vor, wonach es nicht erlaubt sei, Stimmzettel mit Zeichen zu versehen. Ins selbe Horn stößt auch die stellvertretende FP-Chefin Ursula Haubner. Beide reagieren damit auf die Diskussion über das Vorgehen des früheren Nationalratspräsidenten Heinz Fischer bei der Wahl des Rechnungshof-Präsidenten Franz Fiedler 1992. In der TV-Debatte zwischen Fischer und Ferrero war eine Debatte entbrannt, ob markierte Stimmzettel gültig seien.

Khol in einer Aussendung am Freitag: "Keine Bestimmung der Geschäftsordnung verbietet das Beschriften von Stimmzetteln bei einer geheimen Wahl. Es ist daher Praxis, derartige Stimmzettel als gültig anzusehen." Unterstützt wird er vom Grazer Wahlrechtsexperten Klaus Poier. Er widerspricht dem Verfassungsrechtler Heinz Mayer und betont, dass die Wahl Fiedlers bereits im ersten Durchgang korrekt und keinesfalls eine nichtige Wahl gewesen sei. Die Geschäftsordnung verlange eine geheime Wahl. Dies verpflichte den Staat, dafür Sorge zu tagen, dass jeder Abgeordnete unbeobachtet seine Stimme abgeben könne und dass auch im Nachhinein das Wahlgeheimnis geschützt sei. Das sei schon im ersten Durchgang der Wahl Fiedlers der Fall gewesen, so Poier.

Auch für Haubner erfolgte damals der erste Wahlgang "dem Grundsatz der geheimen Wahl". Das habe auch der damalige Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich so gesehen. Fischer habe die "ernsthaften Zweifel an seinem neutralen Verhalten" als Nationalratspräsident nicht entkräften können.
(apa/red)

16.4.2004 16:32