Freitag, 16. April 2004

Volksanwälte fordern mehr Rechte: Umfrage soll Anliegen untermauern

  • Verringerung der Zahl der Volksanwälte wird abgelehnt
  • Kostelka: Volksanwaltschaft soll kein "Postkasten" sein

Die drei Volksanwälte Rosemarie Bauer (V), Peter Kostelka (S) und Ewald Stadler (F) haben am Freitag in einer gemeinsamen Pressekonferenz bedauert, dass ihre Forderungen nach mehr Kompetenzen im Österreich-Konvent bisher auf taube Ohren gestoßen sind. Gleichzeitig präsentierten sie eine Umfrage, wonach eine Mehrheit der Österreicher sie in ihren Anliegen unterstützt. Eine zuletzt diskutierte Reduzierung der Zahl der Volksanwälte lehnten sie entschieden ab.

Kostelka verwies darauf, dass die drei Volksanwälte pro Jahr 190 Sprechtage abhalten und damit praktische an jedem Arbeitstag einen. Wen man die Volksanwaltschaft als persönlichen Ansprechpartner erhalten und sie nicht zu einem "Postkasten" oder einer "anonymen Stelle" machen wolle, die bestenfalls schriftliche Äußerungen abgeben könne, dann müsse man die Volksanwaltschaft in ihrer derzeitigen Struktur erhalten. Für Stadler wären die politisch Verantwortlichen "gut beraten", keine Schmälerung der Ressourcen vorzunehmen.

"Mit Bedauern" konstatierte Kostelka, dass die Ergebnisse im Ö-Konvent bezüglich der Ausweitung der Rechte der Volksanwaltschaft unbefriedigend seien. "Die Vorsicht hat sich durchgesetzt gegenüber dem Reformeifer." Kostelka geht aber davon aus, dass es in den Beratungen noch zu einem "Abtausch von Interessen" kommen wird. Es habe ihn aber "geschmerzt", dass es bisher keine Bereitschaft gegeben habe, auch auf geringe Anliegen einzugehen.

Mit einer aktuellen IMAS-Umfrage belegten die Volksanwälte, dass sie für ihre Forderung nach Ausweitung ihrer Rechte auch eine deutliche Mehrheit der Österreicher hinter sich haben. 53 Prozent sind dafür, dass die Volksanwaltschaft mehr gesetzliche Möglichkeiten erhält, um für den Schutz der Menschenrechte zu sorgen, 56 befürworten, dass sie auch Gerichtsverfahren kontrollieren kann, erläuterte Bauer. Auch die Forderung der Volksanwaltschaft, ebenso wie der Rechnungshof auch ausgegliederte Rechtsträger überprüfen zu können hält eine Mehrheit für wichtig. Weiteres fordert die Volksanwaltschaft, Gerichte mit Fristsetzungsanträgen zu einem schnelleren Verfahren bewegen und ein Gesetzesprüfungsverfahren beantragen zu können. Auch die Kompetenzen anderer Kontrolleinrichtungen wie etwa der Bundesheer-Beschwerdekomission, des Tierschutzanwalts, der Umwelt- oder der Kinderanwälte könnten bei der Volksanwaltschaft angesiedelt werden.

Durchwegs positiv fiel die Halbzeitbilanz nach dreijähriger Tätigkeit der drei Volksanwälte aus. In dieser Zeit haben fast 40.000 Bürger die Volksanwaltschaft in Anspruch genommen. Mehr als 26.000 Beschwerden davon betrafen Bundes-, Landes- oder Gemeindeangelegenheiten, in knapp 18.000 Fällen wurde ein Prüfverfahren eingeleitet. Ein sprunghafter Anstieg des Aufkommens wurde mit dem Neustart der regelmäßigen Fernsehsendung im Jänner 2002 verzeichnet. (apa/red)

16.4.2004 14:46