Kanadisches Gericht lehnt Klagen gegen Anbieter in Tauschbörsen ab
- Auch keine Herausgabe von Namen verklagter User
- Tauschbörsen mit Kopierer in Bibliothek verglichen
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·Teurer Musik-Spaß:
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Die Musikindustrie hat in ihrem Vorgehen gegen die Nutzer von Internet-Tauschbörsen vor einem kanadischen Bundesgericht eine herbe Niederlage erlitten. Das Gericht entschied, das Computernutzer, die Musik zum Tausch anbieten, nicht verklagt werden können. Die kanadische Musikindustrie habe es versäumt nachzuweisen, dass sich die verklagten 29 Personen einer Verletzung des Urheberrechts schuldig gemacht hätten. Die Tatsache, dass die Musik öffentlich zugänglich sei, stelle an sich keine Rechtsverletzung dar. Der Verband kündigte Berufung an.
Richter Konrad von Finckenstein verglich das Angebot in den Tauschbörsen mit einem Fotokopierer in einer öffentlichen Bibliothek. Er könne nicht den Unterschied erkennen zwischen einer Bibliothek, in der inmitten urheberrechtlich geschützten Materials ein Fotokopierer stehe und einem Computernutzer, der eine persönliche Kopie in ein allgemein zugängliches Verzeichnis mit Verbindung zu einer P2P-Tauschbörse stelle. Die Musikindustrie hatten von Internet-Providern die Herausgabe der Namen der 29 Personen verlangt, was das Gericht nun ablehnte. (apa/red)
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