Missbrauch von Arbeitslosengeld: Anzahl der Sperren deutlich gestiegen
- Im Vorjahr absoluter Rekord mit 13.456 Vorfällen
- Arbeitsverweigerer erhalten bis zu acht Wochen Sperre
Die Anzahl der Sperren des Arbeitslosengeldes wegen Missbrauchs ist im Vorjahr deutlich gestiegen und hat mit 13.456 einen Rekordwert erreicht. Hatte es von 1999 bis 2001 einen kontinuierlichen Rückgang von 11.681 auf 9.893 gegeben, wurde 2002 eine Erhöhung auf 10.686 registriert.
Das geht aus den jüngsten Zahlen des Arbeitsmarktservice (AMS) hervor. Die Arbeitslosigkeit hat im Vorjahr den Rekordwert von 774.242 betroffenen Personen erreicht.
Die missbräuchliche Verwendung des Arbeitslosengeldes ist durch die Paragrafen neun und zehn des Arbeitslosenversicherungsgesetzes geregelt. Demnach wird bei einer Verweigerung oder Vereitelung der Arbeitsaufnahme, die vom Betrieb gemeldet wird, eine bis zu achtwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes verhängt.
Schon eine einmalige Verweigerung durch den Arbeitslosen kann zu Sanktionen führen. Eine erstmalige Sperre dauert sechs Wochen, bei nachfolgenden Sperren erhöht sich die Dauer auf jeweils acht Wochen. (apa)
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