Nach dem gescheiterten Benzinpreisgipfel: Neue Vorschläge Haupts
- Minister Haupt droht mit weiteren Maßnahmen
- Diskussion: Preise gerechtfertigt oder unverschämt?
·Spritpreis-Gipfel: Aber Preise bleiben!
Keine Einigung. Haupt droht mit Kartellverfahren
·Ihre Meinung: Ganz Österreich diskutiert
Spritpreise gerechtfertigt oder zu teuer?
·TANKEN: Hier finden Sie den billigsten Sprit
Die günstigsten Tank- stellen auf einen Blick
Konsumentenschutzminister Herbert Haupt prüft derzeit weitere Möglichkeiten, die Treibstoffindustrie zu einer Senkung der Spritpreise zu zwingen. Haupt bringt erstmals auch die Justiz ins Spiel, neben der Kartellklage könnten auch sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Konsumentenschutzminister Herbert Haupt (F) will nach dem ergebnislos gebliebenen Spritpreisgipfel vom vergangenen Montag weiterhin für billigere Preise bei Benzin und Diesel kämpfen. "Wir werden nicht locker lassen", kündigte Haupt im APA-Gespräch an.
"Für den Fall, dass die laufenden Verhandlungen (mit der Treibstoffindustrie, Anm.) innerhalb kurzer Zeit keinen Erfolg bringen sollten, prüfe ich derzeit in meinem Haus verschiedene eigenständige Maßnahmen, die wir vom Konsumentenschutz - vielleicht auch gemeinsam mit der Justiz - durchführen können", wie Haupt erneut betonte. "Das reicht von einer Kartellklage bis hin zu sozialversicherungsrechtlichen Maßnahmen."
Die Ablehnung einer amtlichen Benzinpreisregelung, die der Minister schon vor dem Gipfel als "ultimo ratio" ins Spiel gebracht hatte, und auch die Aufregung darüber ist Haupt unverständlich: "Eine amtliche Benzinpreisregelung soll den Höchstpreis regeln und nicht in die Maßstäbe des Marktes eingreifen." Nachsatz: "Wenn Woche für Woche der Höchstpreis einen Rekord erreicht, müsste eine verantwortungsvolle Politik sagen: Stopp! Bis daher und nicht weiter - das verkraften sonst unsere Konsumenten und die Klein- und Mittelbetriebe nicht."
Für Haupt ist es daher "überraschend", dass der zuständige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) von seinem 1999 gesetzlich eingeräumten Recht nicht Gebrauch macht und im Sinne der Konsumenten sowie der Klein- und Mittelbetriebe mittels Verordnung tätig wird.(APA/red)
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