Donnerstag, 8. April 2004

Wahlkampf-Schiedsgericht: Zuckerl- Beschwerde wurde zurückgewiesen!

  • ÖVP & SPÖ ziehen sämtliche Beschwerden zurück
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ÖVP und SPÖ haben am Mittwoch nachmittag sämtliche beim Schiedsgericht für die Bundespräsidentenwahl eingereichten Beschwerden zurückgezogen. Der Vorsitzende des Gremiums, Ludwig Adamovich, stellte in einer abschließenden Erklärung fest, dass es auf beiden Seiten zu "geringfügigen Verletzungen des Wahlkampfübereinkommens" gekommen sei. "Solche Vorgänge sind unkorrekt und verstoßen gegen das Fairnessüberkommen, dies allerdings bisher nicht in gravierender Weise."

Weiters heißt es in der Erklärung des Schiedsgerichts: "Die Parteien ziehen die derzeit anhängigen Beschwerden zurück und verpflichten sich, für die noch verbleibende Zeit des Wahlkampfes, das Fairnessübereinkommen strikt zu erfüllen, damit die Bundespräsidentenwahl, die bis jetzt im Großen und Ganzen fair verlaufen ist, auch in den letzten Tagen keine Beeinträchtigung durch unkorrekte oder gegen des Übereinkommen verstoßende Werbemaßnahmen erfährt."

SP-Vertreter Hannes Jarolim sprach im Anschluss von einer salomonischen Entscheidung. Nun könne man im Wahlkampf wieder die Sachinformation in den Mittelpunkt stellen. VP-Anwalt Werner Suppan betonte allerdings, dass er in der Entscheidung des Schiedsgerichts "keinen Freibrief für flächendeckendes Zuckerlverteilen" durch die SPÖ sehe.

Der von ÖVP ins Schiedsgericht nominierte Ex-Generalsekretär Michael Graff zeigte sich mit der Entscheidung ebenfalls zufrieden: "Das Zuckerlzählen haben wir den Parteien überlassen und nicht als unsere Aufgabe empfunden."

Die Sitzung war nach nur einer Stunde zu Ende gegangen. Die von den Parteien zur Untermauerung ihrer Vorwürfe mitgebrachten Zeugen mussten gar nicht erst Aussagen.

8.4.2004 11:22