Samstag, 10. April 2004

EU-Erweiterung: Österreich wird zum Asyl-Binnenland

  • Neue EU-Mitglieder übernehmen EU-Recht
  • Abschieben wird in Zukunft schneller möglich sein

Die EU-Erweiterung am 1. Mai macht sich auch im Asylwesen bemerkbar. In Österreich tritt das neue Asylgesetz in Kraft, die neuen EU-Mitglieder übernehmen das EU-Recht im Asylbereich. Das Innenministerium rechnet für die Zukunft mit einem Rückgang an Asylwerbern. Konkrete Prognosen gibt es aber nicht. Fix ist jedenfalls: Viele Asylsuchende werden deutlich schneller als jetzt abgeschoben werden.

Mit dem Beitritt übernehmen die neuen EU-Mitglieder die so genannte "Dublin II-Verordnung". Diese sieht vor, dass Flüchtlinge nur in einem Land einen Asylantrag stellen dürfen und dieser auch dort behandelt werden muss. Gleichzeitig werden die Neo-Mitglieder als "sichere Herkunftsländer" eingestuft. Flüchtlinge, die aus Tschechien, Slowenien, Ungarn oder der Slowakei kommen oder über diese Länder einreisen, haben also künftig kaum Chance auf Asyl in Österreich. Nach Konsultation mit dem jeweiligen Nachbarland kann der Flüchtling rasch abgeschoben werden. Kontrolliert werden soll dieses System mit der Eurodac Fingerabdruck-Datenbank. Österreich wird durch die Erweiterung quasi zu einem "Asyl-Binnenland" (Lichtenstein und die Schweiz zählen als sichere Drittstaaten).

Auf die neuen Mitglieder kommt mit dem Beitritt eine große Herausforderung im Asylwesen zu. Sie bilden die neue EU-Außengrenze und müssen neue EU-Richtlinien umsetzen. Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) befürchtet daher auch, dass es zu einer Überlastung der Asylsysteme in den neuen Ländern kommen und die Qualität der Verfahren leiden könnte. Bei Österreichs Nachbarländern gebe es nur eine geringe Zahl an Asyl-Entscheidern: In der Slowakei 17, in Ungarn 27, in Slowenien neun und in Tschechien 25. Das UNHCR schlägt EU-Aufnahmezentren und eine EU-Asylbehörde vor.

Hilfsorganisationen gehen auch davon aus, dass die Zahl der Flüchtlinge in Österreich nicht sofort drastisch sinken wird. Sie befürchten, dass sich die Routen der Schlepperorganisationen ändern werden und die Flüchtlinge "ohne Behördenkontakt" durch die Nachbarländer und nach Österreich geschleust werden.

Ebenfalls demnächst in Kraft treten werden einheitliche EU-Standards für den Zugang zu einem Asylverfahren. Beim letzten EU-Innenministerrat hat man sich darauf verständigt, dass auch so genannte "subsidiäre Schutzberechtigte" ohne Flüchtlingsstatus (etwa Bürgerkriegsflüchtlinge) anerkannt werden. Über EU-weite Verfahrensstandards wird noch verhandelt. Strittig ist, ob Abschiebungen noch vor Ende der Berufungsphase möglich sein sollen. Innenminister Ernst Strasser drängt darauf. Im österreichischen Asylgesetz findet sich bereits ein derartiger Passus.

Eine EU-Richtlinie für einheitliche Versorgungsstandards von Asylwerbern muss bis Februar 2005 umgesetzt sein. Strasser sieht diese in Österreich bereits durch die neue Bund-Länder-Vereinbarung umgesetzt. Ab Mai sind für die Unterbringung von Flüchtlingen die Länder zuständig, der Bund übernimmt aber 60 Prozent der Kosten. (apa)

10.4.2004 21:30