Mittwoch, 31. März 2004

Vorsicht im Urlaub: Warnwesten-Pflicht gilt in Italien seit 1. April 2004!

  • Auch österreichische Autolenker müssen die Leuchjacke mitführen

Auch ausländische Autolenker müssen seit 1. April in Italien eine reflektierende Warnweste oder reflektierende Träger tragen, wenn sie ein Pannendreieck aufstellen. Ausländer können jedoch nicht belangt werden, wenn diese Warnjacken und Streifen nicht genau jenen Merkmalen entsprechen, die das Verkehrsministerium in Rom den italienischen Lenken vorschreibt.

"Warnjacken sollten trotzdem nach der für Italiener vorgeschriebenen EU-Norm EN 471 (Klasse 2) verwendet werden", rät ARBÖ-Verkehrsjuristin Barbara Auracher-Jäger. "Dann kann es keinerlei Probleme mit den Carabinieri geben." Eine Leuchtjacke zahlt sich auf alle Fälle auch aus, weil in Spanien und Portugal ab Sommer ebenfalls Warnwesten vorgeschrieben sind.

Italienische Lenker müssen eine Warnjacke tragen, die der EU-Norm EN-471, Klasse 2 entspricht. Sie kann orange, rot oder gelb sein. Ausländische Lenker brauchen sich nicht an diese EU-Norm halten. ARBÖ-Tipp: Auf Nummer sicher gehen und die Warnjacken nach der EU-Norm EN-471, Klasse 2 kaufen, die auch beim ARBÖ - zum Preis von zehn Euro - erhältlich sind.

Getragen werden sollte die Weste vom Lenker grundsätzlich immer dann, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird - bei Nacht außerhalb der Ortsgebiete, wenn man aus welchen Gründen auch immer stehen bleibt und das Rücklicht oder die Warnblinkanlage fehlen oder ineffizient sind. Tagsüber sollte die Weste laut ARBÖ verwendet werden, wenn man stehen geblieben ist und beim Aufstellen des Pannendreiecks von Lenkern nachfolgender Fahrzeuge nicht rechtzeitig gesehen werden kann - das gilt zum Beispiel bei Nebel.

Wer keine Leuchtweste oder keinen Träger im Auto hat, wird nicht bestraft, bloß wer sie in den vorgeschriebenen Fällen nicht verwendet. Dann werden 33,60 bis 137,55 Euro fällig. Außerdem werden noch zwei Punkte vom Punktekonto abgezogen. Jeder, auch Ausländer, haben ein solches Konto mit zunächst einmals 20 Punkten. Sind diese verbraucht, bekommt man ein Fahrverbot in Italien für sechs bis 24 Monate.(apa/red)

31.3.2004 14:34