Freitag, 2. April 2004

Kampf gegen File-Sharing: 68 deutsche User verklagt

  • 98 Prozent der Musikstücke seien gestohlen
  • Rechtliche Situation von Land zu Land unterschiedlich

In den USA verklagen Musikkonzerne bereits seit Monaten User von Tauschbörsen wie Kazaa und Gnutella. Nun versucht die Branche auch in Deutschland, die File-Sharer mit dieser Vorgehensweise abzuschrecken, indem sie gegen 68 User von Musiktauschbörsen Klage einreichten. In einem ähnlich gelagerten Fall in Kanada mussten die Musikkonzerne allerdings eine bittere Schlappe einstecken.

Was in den USA funktioniert, muss nicht automatisch auch in Deutschland oder Kanada funktionieren: Ein kanadisches Bezirksgericht entschied jetzt, dass der Tausch von Musik über das Internet prinzipiell nicht gegen Urheberrechte verstößt. Dies sei nur dann der Fall, wenn der User aktiv handelte und sein Angebot bewerbe.

Auch in Deutschland wird die rechtliche Lage sehr unterscheidlich interpretiert: Der Tausch von Musikstücken erfolge über viele, mit einander verbundenen Rechnern, sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerke, die ohne zentralen Server auskommen. Somit sei dies auf Grund des Rechts der Privatkopie völlig legal.

Die Industrie sieht das freilich anders und reichte Klagen gegen 68 User von Musiktauschbörsen in deutschland ein. Sie argumentiert damit, dass 98 Prozent der dort angebotenen Musikstücke gestohlene Musik seien. Seit die inzwischen legendär gewordene erste Tauschbörse Napster des damals 19-jährigen Shawn Fanning vor rund fünf Jahren ins Netz gegangen war, beklagt die Musikindustrie wachsende Umsatzeinbußen. Die gleichzeitig ansteigende Zahl der verkauften CD-Rohlinge ist der Industrie ein weiteres eindeutiges Indiz.

Jetzt wehrt sich der Chaos Computer Club
In der konkreten Strafverfolgung von Nutzern solcher Tauschbörsen sieht die Musikindustrie ein Erfolg versprechendes Mittel, dem illegalen Tausch von Musik einen Riegel vorzuschieben. Nach den Strafverfahren in Deutschland rief unterdessen der Chaos Computer Club zu einem Boykott der in dem Verband vertretenen Musikverlage auf. Jetzt schloss sich auch eine Arbeitsgruppe des globalisierungskritischen Netzwerks Attac dem Boykottaufruf an.

"Unser Boykottaufruf ist auch eine Maßnahme, deutlich zu machen, dass es sich beim Tausch von Musik im Internet nicht um eine Straftat handelt", sagte Müller-Maguhn. Derzeitige Copyright-Gesetze bezögen sich allein auf illegal verbreitete Musik, etwa von noch nicht veröffentlichten CDs. "Zum privaten Gebrauch von Musikstücken gibt es im Moment kein Grundsatzurteil."

Auf eine künftige Kooperationen zwischen Peer-to-peer-Betreibern und der Unterhaltungsindustrie hofft Nikki Hemming, Manager von Sharman Networks, Betreiber der populären Tauschbörse Kazaa, in der Online-Ausgabe des "Toronto Star". Sharman Networks steht als Anbieter von Tauschsoftware seit geraumer Zeit selbst im Fadenkreuz der Musikindustrie. Inzwischen ist das Unternehmen mit Hauptsitz in Australien in Vanuatu, einem pazifischen Inselstaat, gemeldet.

Musikverlage bedienen sich am File Sharing
Die Hoffnung Hemmings ist theoretisch nicht unbegründet. Erst vor kurzem berichtete das Online-Magazin "SiliconValley.com", dass die Musik-Labels die umstritten Tauschbörsen längst auch für ihre eigenen Zwecke nutzen. Peer-to-peer-Netzwerke sind für die Industrie ein ideales Instrument, um den Markt zu beobachten. So nehmen Musikverlage "diskret" den Service der Marktforschungsfirma BigChamagne des Filesharing-Experten Eric Garland in Los Angeles in Anspruch. Über ihn erfahren sie, welche Songs derzeit am populärsten sind.

Doch die großen Musikverbände sehen in den neuen Instrumenten des Internet nach wie vor eine existenzielle Gefahr für die Branche. Erst vor etwa einer Woche brachte der amerikanische Verband RIAA (Record Industry Association of America) weitere 532 Nutzer von Tauschbörsen wie Kazaa vor Gericht. Damit stieg die Zahl der Beklagten in den USA auf über 1.000 Computernutzer. (APA/red)

2.4.2004 16:01