"profil" deckt auf: Härtere Strafen bei Insidervergehen begutachtet
- Mehr Befugnisse und Parteienstellung für Finanzmarktaufsicht
- Ab Herbst könnten bis zu 10 Jahren Haft möglich sein

Wie das Nachrichtenmagazin "profil" berichtet, soll das Strafausmaß für Insidergeschäfte ausgeweitet werden, die Finanzmarktaufsicht soll deutlich mehr Befugnisse im Kampf gegen Malversationen an der Wiener Börse erhalten. Justizminister Dieter Böhmdorfer hat dazu bereits eine entsprechende Novelle des Börsegesetzes in Begutachtung geschickt.
Laut Böhmdorfer könnte das neue Gesetz bereits im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. Es sieht härtere Strafen für Insidergeschäfte (das Ausnutzen nicht öffentlicher Informationen für Aktientransaktionen) vor: Wenn ein Insider aufgrund seiner inkriminierten Transaktion mehr als 40.000 Euro lukriert hat, soll ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren gelten. Bislang war eine maximale Haftstrafe von zwei Jahren möglich.
Laut "profil" soll auch die Beweisführung bei Insidervergehen erleichtert werden, dazu werden der Finanzmarktaufsicht (FMA) mehr Rechte eingeräumt: Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die FMA in Hinkunft vor Ort Einblick in interne Unterlagen von börsenotierten Unternehmen nehmen darf. FMA-Vorstand Kurt Pribil zu "profil": "Das wird die Ermittlungen sehr erleichtern. Denn das Schwierigste bei Insider-Untersuchungen ist meist, nachzuweisen, dass der Verdächtige die vertrauliche, kursrelevante Information zum Zeitpunkt des Deals hatte."
Parteienstellung für Finanzmarktaufsicht
Die FMA erhält auch mehr Befugnisse im Rahmen allfälliger Gerichtsverfahren. Böhmdorfer: "Die FMA wird die Stellung eines Privatbeteiligten erhalten." Die Parteienstellung der Behörde bedeute, dass sie ein Äußerungsrecht, ein Beweisantragsrecht sowie ein Rechtsmittelrecht habe. Wird etwa ein Verfahren eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft keinen strafbaren Tatbestand erfüllt sieht, kann die FMA als Subsidiarkläger auftreten.
Böhmdorfer plant außerdem die Schaffung einer so genannten Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft. "Um sie Sache professioneller handhaben zu können", so der Justizminister zu "profil", "gehen alle Insiderverfahren künftig an die Staatsanwaltschaft in Wien." Dies erfolge unabhängig vom Tatort des Vergehens. (apa/red)
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