Dienstag, 30. März 2004

Hofburg-Wahl: Pöltl gibt Unterschriften nicht ab

  • Pöltl behält Unterschriften als Beweismittel - offenbar im kriminellen Bereich
  • "Falls die Wahl wirklich stattfinden sollte" - Anfechtung durch Pöltl

Sexhotline-Betreiber Wolfgang Pöltl kann nicht bei der Präsidentschafts-Wahl am 25. April antreten. Denn der Steirer wird bis zum Ablauf der Nachfrist heute Mitternacht keine Unterstützungserklärungen im Innenministerium abgeben: "Wir geben sie nicht ab. Wir brauchen sie als Beweismittel", so Pöltl Dienstag Nachmittag auf Anfrage der APA.

Pöltl ist nämlich der Ansicht, dass die Präsidentschaftskandidaten Heinz Fischer (S) und Benita Ferrero-Waldner (V) des Amtsmissbrauchs verdächtig sind. Der verhinderte Präsidentschafts-Kandidat hat deshalb eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien verfasst.

Wie viele Unterschriften er eingesammelt hat, wollte Pöltl nicht kundtun. Denn man sei jetzt im kriminellen Bereich "und hier werden wir Beweismittel sichern". Erstaunlich ist für Pöltl etwa, dass die letzte Woche Montag ausgesandten Unterstützungserklärungen noch nicht zurückgekommen seien. Offenbar seien diese "in dunklen Kanälen verschwunden". Am vergangenen Freitag hatte Pöltl davon gesprochen, 5.000 der 6.000 benötigten Unterschriften schon beisammen zu haben, dann aber nur etwa 150 bis 200 im Innenministerium deponiert.

Die Vorwürfe gegen Fischer und Ferrero-Waldner beziehen sich auf die Sammlung der Unterschriften in Wien. Die Unterstützungserklärungen seien nämlich beim magistratischen Bezirksamt abgegeben worden, wo sie nichts verloren hätten. Vielmehr müssten sie bei der Zuständigen MA 62 hinterlegt und beglaubigt werden. Auch die heutige Werbekampagne von Präsidentschaftskandidat Martin Wabl, dass man die Unterschriften direkt an Robert Stein vom Innenministerium faxen könnte, verärgert Pöltl. Denn auch das sei gesetzeswidrig.

"Falls die Wahl wirklich stattfinden sollte", wird sie Pöltl in jedem Fall anfechten. Der Sexhotline-Betreiber wird sich unter anderem an den Verfassungsgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof wenden. (apa, red)

30.3.2004 14:38