Geldstrafen: Böhmdorfer plant Erhöhung der Tagsätze
- Justizminster findet Anhebung um 35 Prozent angebracht
- Einnahmen sollen Opfer von Gewaltverbrechen entschädigen
Justizminister Böhmdorfer hat am Donnerstag die Erhöhung der Tagsätze zur Bemessung der Geldstrafen in Aussicht gestellt. Die Tagsätze seien seit 1987 nicht mehr wertangepasst worden, womit eine Erhöhung um 35 Prozent angebracht wäre, argumentierte Böhmdorfer bei einer Pressekonferenz. "Zu einer Anpassung muss es kommen", so Böhmdorfer, "natürlich" bedeute dies auch insgesamt höhere Geldbußen.
Mit den Einnahmen will Böhmdorfer den Opferfonds finanzieren, aus dem Opfer von Gewaltverbrechen entschädigt werden sollen. Für den Opferfonds sind laut Böhmdorfer zehn Millionen Euro nötig. Ein Teil soll über höhere Geldstrafen, ein weiterer Teil über Regressforderungen von den Tätern finanziert werden. Eine Erhöhung der zulässigen Geldstrafen ist laut Böhmdorfer auch mit Blick auf die geplante Strafbarkeit juristischer Personen ("Unternehmensstrafrecht") nötig, um finanzstarke Täter treffen zu können: "Wir können nicht Konzerne behandeln wie Pensionisten."
Die Höhe der Geldbußen im Strafrecht ist, im Gegensatz zu den Verwaltungsstrafen, nicht pauschal geregelt, sondern bemisst sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Täters. Derzeit liegt der Mindest-Tagsatz bei zwei Euro, der maximale Tagsatz bei 327 Euro, woraus sich eine monatliche Höchststrafe von 9.810 Euro ergibt. Einkommensteile unter dem Existenzminimum können aber nicht abgeschöpft werden, auch Unterhaltsverpflichtungen müssen berücksichtigt werden.
Wie hoch die Erhöhung der Tagsätze genau ausfallen wird, wird laut Böhmdorfer von der Begutachtung abhängen. Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es nach Angaben von Sektionschef Roland Miklau noch nicht. (apa)
