Zu lange Dienste in Spitälern: Ärzte kritisieren Arbeitsminister Bartenstein
- Viele junge Ärzte müssen weit mehr als 60 Stunden arbeiten
Die Ärztekammer beklagt die Untätigkeit von Arbeitsminister Bartenstein bei Arbeitszeit-Überschreitungen im Spitalsbereich. Laut Harald Mayer, Obmann der Bundeskurie Angestellte Ärzte, kommen vor allem junge Spitalsärzte weit über die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit von 60 Stunden.
Der zuständige Minister Bartenstein sei trotzdem nicht zum Handeln bereit. "Es wird nahezu als unverschämt erachtet, dass wir die Einhaltung eines gültigen Gesetzes verlangen", kritisierte Mayer am Mittwoch. "Wir fordern den Minister auf, dringend Ordnung zu schaffen", so Ärztekammerpräsident Reiner Brettenthaler.
Vor allem bei jüngeren Ärzten liegt die durchschnittliche Arbeitszeit laut Mayer über den 60 Wochenstunden. Bei Turnusärzten in Ausbildung sind es demnach 64, bei Spitalsärzten unter 34 Jahren 63 und bei Chirurgen 66 Stunden. Wirksame Sanktionsmöglichkeiten seien nicht vorgesehen. "Und das bei einem Gesetz, das 1997 Gültigkeit erlangt hat", ist Mayer empört.
Die Ärztekammer fordert daher wirksame Sanktionsmechanismen. Vor allem private Krankenhausbetreiber können sich laut Mayer kostengünstig vor allfälligen Strafzahlungen schützen, indem einfach keine Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden, die dann vom Arbeitsinspektor kontrolliert werden könnten. In öffentlichen Spitälern gebe es zwar Arbeitszeitaufzeichnungen, aber dafür keine Geldstrafen.
Mayer: "Wir fordern ein wirkungsvolles Schließen dieser Schlupflöcher." Es müsse sowohl Strafbestimmungen für den Öffentlichen Dienst als auch eine wirkungsvolle Handhabe gegen fehlende Arbeitszeitaufzeichnungen im privaten Bereich geben. Dafür seien Gesetzesänderungen nötig, weshalb man sich nun neuerlich mit einem Brief an Bartenstein wenden werde, so Mayer. Problematisch sei auch, dass die betroffenen Ärzte ihren Unmut häufig nicht öffentlich äußern wollen: "Die Unzufriedenheit ist groß, aber die Angst ist größer."
(apa)
