Montag, 29. März 2004

Zivildienst: Ausgliederung im Visier der Verfassungsrichter

  • VfGH leitet Prüfverfahren ein
  • Die Grünen begrüßen Gesetz-Prüfungsverfahren

Die Ausgliederung der Zivildienst-Verwaltung an das Rote Kreuz könnte verfassungswidrig sein. Der VfGH hegt einige schwer wiegende Bedenken und hat deshalb von sich aus ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet. Konkret bezweifeln die Verfassungsrichter, ob es sich bei der Zivildienstverwaltung nicht um eine staatliche Kernaufgabe handelt, die dann auch vom Staat wahrgenommen werden müsste. Außerdem könnte Unsachlichkeit vorliegen, da das Rote Kreuz als Zivildiensteinrichtung eine begünstigte Stellung einnimmt.

Eigentlich befasste sich der Verfassungsgerichtshof mit dem Thema Zivildienst wegen der Beschwerde von jungen Männern wegen ihrer angeblich nicht ausreichenden Verpflegung. Im Zuge dieser Beratungen kamen den VfGH-Richtern aber Zweifel, ob die 2002 erfolge Ausgliederung der Zivildienstverwaltung überhaupt verfassungskonform ist. Deshalb wurde nun das Prüfungsverfahren eingeleitet, während dessen die Beschwerde der Zivildiener ruht.

Im Text zum VfGH-Prüfungsentscheid wird argumentiert, dass etwa in Urteilen zur Ausgliederungen an die Austria Control bzw. an den Tierseuchenfonds des Bundeslands Kärnten klar gestellt wurde, dass die Übertragung von "Kernaufgaben" der staatlichen Verwaltung an Rechtsträger außerhalb der staatlichen Verwaltungsorganisation verfassungsrechtlich unzulässig sei. Der VfGH vermutet nun, dass es sich auch bei der Zivildienstverwaltung um eine Kernaufgabe des Staates handelt.

Zwar sei die bescheidmäßige Feststellung der Zivildienstpflicht sowie die Erlassung von Rechtsordnungen beim Innenministerium belassen worden. Zentrale hoheitliche Aufgaben, "die für die Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes des Zivildienstes generell und im Einzelfall zu gewährleisten sind", seien jedoch übertragen worden, konstatieren die Verfassungsrichter.

Dass gerade das Rote Kreuz, bzw. die vom Roten Kreuz geleitete Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H, für die Wahrnehmung der Aufgaben herangezogen wurde, erscheint dem VfGH "fraglich". Dadurch dass das ÖRK selbst Zivildiener zugewiesen bekommt, werde der Organisation "anscheinend in unsachlicher Weise gegenüber allen anderen Zivildiensteinrichtungen eine begünstigte (Rechts-)Stellung eingeräumt".

Grünen begrüßen Prüfungsverfahren
Die Grünen begrüßen das Gesetzesprüfungsverfahren des Verfassungsgerichtshofs in Sachen Zivildienst-Ausgliederung: "Die Bedenken des VfGH gehen Hand in Hand mit unserer seit langem geäußerten Kritik", meinte Zivildienstsprecherin Theresia Haidlmayr in einer Aussendung. Sowohl die Ausgliederung an sich als auch die Auftragsvergabe an die größte Trägerorganisation seien politisch bedenklich und organisatorisch nicht sinnvoll. (apa)

29.3.2004 13:13