Montag, 29. März 2004

Gefängnis-Boykott: Böhmdorfer will keine EU-Häftlinge mehr aufnehmen

  • Die Zellen sind überfüllt - fast 40% der Sträflinge sind keine österreichischen Staatsbürger

Österreichs Gefängnisse sind überfüllt: Deshalb droht Justizminister Böhmdorfer mit Zellen-Boykott! Er fordert einen Aufnahme-Stopp für EU-Häftlinge! Denn laut einer aktuellen Statistik sind fast 40% der Sträflinge keine österreichischen Staatsbürger. Böhmdorfers Vorschlag an die EU: Spätestens 2006 sollen die jeweiligen Mitglieder für ihre Staatsbürger den Strafvollzug übernehmen.

Die heimischen, zum Teil an ihren Kapazitäten angelangten Justizanstalten sind derzeit mit 8.297 Häftlingen belegt. Laut einer aktuellen Statistik des Ministeriums (Stichtag: 1. März) sind davon 3.228 oder 38,91% keine österreichischen Staatsbürger. Ein nicht unbeträchtlicher Teil von ihnen kommt aus jenen Staaten, die ab 1. Mai der EU angehören werden. Dieter Böhmdorfer (F) will diese und alle anderen EU-Bürger in absehbarer Zeit nicht mehr in den heimischen Gefängnissen ihre Strafen absitzen lassen.

"Wir sehen nicht ein, dass wir als ein Staat in Randlage unsere Gefängnisse mit ausländischen Häftlingen überfüllen müssen. Bei Jugendlichen macht die Quote 80 bis 90 aus", erklärte Böhmdorfer im Gespräch mit der APA. Er will daher eine EU-Bestimmung erwirken, wonach die einzelnen Mitgliedstaaten für ihre im EU-Raum verurteilten Staatsbürger den Strafvollzug übernehmen müssen.

"Wir werden von dieser Forderung nicht Abstand nehmen", betonte Böhmdorfer. Er möchte dieses Ziel "langfristig" erreichen: "Spätestens 2006, wenn Österreich den EU-Vorsitz hat."

Besonderes Augenmerk soll dabei auf "gemeinsame Prinzipien bei Freiheitsstrafen und Vollzugszeiten" gelegt werden, unterstrich der Justizminister. Es müsse garantiert werden, dass jemand, der in einem Land zu einer bestimmten Sanktion verurteilt wird, diese Strafe dann auch tatsächlich absitzt und in seiner Heimat keine Vergünstigungen erfährt. In eingehenden Beratungen sollen einheitliche Standards erarbeitet werden, "die nicht unter unseren gültigen liegen", wie Böhmdorfer bemerkte.

Die europaweit unterschiedlichen Strafvollzugs-Bestimmungen sorgen immer wieder für problematische Fälle: Derzeit dürfen hier zu Lande ausländische Staatsbürger um Verbüßung ihrer Strafe in ihrer Heimat ansuchen, die vom Justizministerium genehmigt werden muss, wobei bestimmte Kriterien wie der Herkunftsort oder das Strafausmaß maßgeblich sind.

Nicht immer sind die Staatsanwälte glücklich, wenn so ein Antrag "durchgeht". So ist bzw. war es in Italien und Polen eine Zeit lang üblich, Insassen mit einer Haftdauer von unter zwei Jahren auf Grund überfüllter Strafanstalten nicht "einzusperren", sondern unter Hausarrest zu stellen. "Kriminaltouristen haben dann teilweise schon vor ihrer Verhandlung um Verbüßung zu Hause angesucht und dort das Gefängnis wahrscheinlich nie von innen gesehen", so eine am Landesgericht Wien tätige Staatsanwältin gegenüber der APA. (apa)

29.3.2004 09:25