Donnerstag, 25. März 2004

Wunschkennzeichen-Verlängerung: Ab 1. Juli bei Versicherung möglich

  • 10.785 "Wunsch-Taferl" verlieren heuer ihre Gültigkeit!
  • Eine Verlängerung kostet insgesamt 159 Euro

Eine Novelle zum Kraftfahrgesetz, die der Nationalrat am 25. März beschlossen hat, macht es möglich: Die Wunschkennzeichen, die erstmals ab diesem Jahr nach 15 Jahren Gültigkeit auslaufen, können über die Zulassungsstellen der Versicherungen verlängert werden. Durch diese Änderung wird den Autobesitzern der Weg zum Amt erspart. In Kraft treten soll die Novelle soll am 1. Juli.

Wer allerdings erstmals ein Wunschkennzeichen beantragt, muss nach wie vor Verkehrsamt bzw. Bezirkshauptmannschaft als Zulassungsbehörde aufsuchen.

Die Verlängerung kostet 159 Euro, 14 davon bleiben laut ÖAMTC der Zulassungsstelle. Die übrigen 145 Euro gehen in den Topf des Verkehrssicherheitsfonds, das Geld daraus wird im Verhältnis von 40 zu 60 zwischen Bund und Ländern geteilt.

Wer künftig nicht mehr mit "Mausi 1" oder "8 UNG" herumfahren will, kann die Kennzeichen sowohl bei Behörde als auch bei Versicherung retournieren. Wer sein Wunschkennzeichen behalten, aber durch ein EU-Emblem ergänzen will, bekommt zum Preis von 18 Euro (Pkw) oder 9,80 (Motorrad) neue Tafeln mit dem selben Text. (APA/Red.)

25.3.2004 11:54