Transitstreit geht weiter: Österreich reicht neue Klage ein!
- Einspruchsfrist gegen Ökopunkteregelung läuft ab
- Gorbach sieht "glasklaren Vertragsbruch" von Seiten der EU

Der Transitstreit zwischen Österreich und Brüssel geht weiter. Nach Verlängerung der Ökopunkte-Regelung reicht Verkehrsminister Gorbach Nichtigkeitsklage am Europäischen Gerichtshof ein. Die vereinbarte Senkung des Lkw-Schadstoffausstoßes sei nicht erreicht worden, daher sei die Regelung ungültig, begründet Gorbach sein Vorgehen.
Laut einer Sprecherin von Vizekanzler und Verkehrsminister Hubert Gorbach (F) ist der Grund diesmal die von der EU im Vorjahr beschlossene Verlängerung der Ökopunkte-Regelung, die von Österreich als unzureichend abgelehnt worden ist. Eine entspreche Klage werde Österreich noch heute, Mittwoch, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einbringen.
Aus Sicht Gorbachs hätte die von Österreich nicht umgesetzte Regelung nicht die im Transitvertrag vereinbarte Senkung des Lkw-Schadstoffausstoßes um 60 Prozent gegenüber 1991 gebracht. Österreich klage daher auf Nichtigkeit des Beschlusses, heißt es aus dem Ressort des Verkehrsministers.
Einspruchsfrist läuft heute ab
Heute Mitternacht wäre die Frist für einen solchen Einspruch ausgelaufen. Tiroler Transitgegner hatten daher noch am Mittwochvormittag auf eine Klage gedrängt. Ihnen zufolge ist der Schadstoffausstoß durch den Transit im Vertragszeitraum 1991 bis 2003 um 18 Prozent gestiegen. Sie sehen daher im Vorgehen Brüssels einen "glasklaren Vertragsbruch". Eine ausdrückliche Bestätigung, dass Österreich auch, wie von den Transitgegnern gefordert, einen Antrag auf Einstweilige Verfügung gestellt hat, gab es am Mittwoch noch nicht.
Laut der Gorbach-Sprecherin wird Österreich aber - wie angekündigt - im Transitstreit mit der EU "alle rechtlichen Mittel" ausschöpfen. Dies sei mit Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) und den Landeshauptleuten von Tirol und Vorarlberg abgestimmt worden. Nach der nunmehrigen Nichtigkeitsklage folgt ein Schreiben an die EU-Kommission, in dem diese formell dazu aufgefordert wird, einen Entwurf für eine wirksame Verlängerung des Ökopunktesystems vorzulegen. Kommt die EU-Kommission dieser Aufforderung nicht nach (wovon auszugehen ist, Anm.), wäre formell auch noch eine Untätigkeitsklage vor dem EuGH die logische Folge.
Der Transitvertrag zwischen Österreich und der EU war Ende 2003 ausgelaufen. Knapp davor hatte die EU-Staatengemeinschaft gegen den Willen Österreichs eine teilweise Verlängerung der Ökopunkteregelung beschlossen - allerdings nur für ältere Fahrzeuge der Kategorie Euro-2 (genauer: für Lkw, die bisher 6, 7 oder 8 Ökopunkte für eine Fahrt durch Österreich benötigten).
Weil damit aber 60 bis 80 Prozent der Lkw von der Ökopunktepflicht befreit wurden, meinte Österreich, dass damit die Beschränkung des Transitverkehrs praktisch aufgehoben worden sei. Österreich hat deshalb die beschlossene Ökopunkteregelung nicht mehr umgesetzt. Ökopunkte gehören damit seit Beginn 2004 der Vergangenheit an. (APA/Red)
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