Kandidaten fürs Präsidenten-Amt: Nachfrist für Sex-Hotline-Betreiber
- Pöltl übergab bis Freitag nur rund 150 Unterschriften
- Jetzt hat es bis Dienstag Zeit, 6.000 Unterstützungserklärungen abzugeben
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Sex-Hotline-Betreiber Wolfgang Pöltl, der sich ums Präsidentenamt bewerben will, erhält noch eine Galgenfrist bis Dienstag. Eigentlich lief die Frist am Freitag um 17 Uhr ab - bis dahin hätte Pöltl die erforderlichen 6.000 Unterstützungserklärungen abgegeben müssen. Er habe aber nur rund "150 bis 200", wie er vor Journalisten meinte.
Nach Ablauf der Nachfrist werde er aber alle Unterstützungserklärungen einbringen, versicherte Pöltl. Und auf diese Nachfrist bis Dienstag setzt er nun.
Pöltl geht auch davon aus, dass das Bundespräsidenten-Gesetz vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben wird. Er habe bereits Klagen beim VfGH und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingebracht. Umgereimtheiten sieht Pöltl auch bei der Verwaltung - vor allem in Wien. Rund 20 Prozent der Unterstützungserklärungen würden "ungültig ausgestellt", meinte Pöltl. Auch das sei zu prüfen.
(apa/red)
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