Donnerstag, 25. März 2004

Gegen Drogenhandel: Künftig Schutzzonen vor Schulen möglich

  • Verdächtige dürfen sich nach Antrag Schule nur auf 150 Meter nähern
  • Neue Todesdroge: Gift ist 300x stärker als Opium!

Vor Schulen soll in Zukunft der Drogenhandel deutlich erschwert werden. Innenminister Strasser und Bildungsministerin Gehrer haben eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz vorgestellt. Damit soll es künftig möglich sein, 150 Meter vor Schulen, Kindergärten oder sonstigen Gebäuden per Antrag bei der Polizei über Verordnung eine Schutzzone einrichten zu lassen.

Mit dem neuen Gesetz könne das erste Mal von Polizei oder Gendarmerie durchgesetzt werden, dass ein Verdächtiger einen Platz, der zur Schutzzone erklärt worden ist, nicht mehr betreten darf - und zwar noch bevor etwas passiert sei. Bisher seien der Exekutive auch bei verdächtigen Personen die Hände gebunden. Erst wenn ein Polizist oder Gendarm einen Deal mit eigenen Augen sieht, kann er gegen die Person vorgehen, erläuterte Strasser.

Pate gestanden für das neue Gesetz ist das Gewaltschutzgesetz, dass seit 1997 der Exekutive erlaubt, gefährdete Personen vor häuslichen Gewalttätern durch ein Wegweiserecht zu schützen. Wird ein Betretungsverbot innerhalb einer Schutzzone ausgesprochen, gilt es 30 Tage lang, so sieht es das Gesetz vor. Danach kann das Verbot neuerlich ausgesprochen werden.

Schulen, Kindergärten, Pensionistenheime, Kasernen, aber auch die Bewohner von privaten Wohnhäusern sollen auf Antrag künftig eine Schutzzone vor ihren Gebäuden errichten lassen können.

Für Bildungsministerin Gehrer ist mit dem neuen Sicherheitspolizeigesetz das Schulprojekt "no drugs" komplett. In der Schule sei jetzt die Situation ohnehin klar: Drogenkonsum ist verboten. Werde ein Schüler, der Drogen nimmt, erwischt, stehe ihm Hilfe zu. Wird aber in der Schule ein Dealer gefasst, dann werde er angezeigt. Mit den Schutzzonen und dem Wegweiserecht werde nun auch die Situation vor den Schulen sicherer, so Gehrer.
(apa, red)

25.3.2004 16:54