Nach VfGH-Urteil: Ministerium prüft Krankenkassen-Erkenntnis
- Rauch-Kallat: Es sei möglich, dass Zahlungen aus Fonds bis 1977 rückabgewickelt werden müssen
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Nach der Veröffentlichung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zum Ausgleichsfonds der Krankenkassen wird das Schriftstück nun vom Gesundheitsministerium geprüft. Vor Abschluss dieser Prüfung könne sie nicht sagen, wie sich das Urteil tatsächlich auswirken werde, so Ressortchefin Rauch-Kallat. Schließlich sei es möglich, dass Zahlungen aus dem Fonds bis 1977 rückabgewickelt werden müssen.
Das Urteil müsse sehr genau geprüft werden. So sei der Ausgleichstopf zwischen unterschiedlichen Kassen aufgehoben worden, nicht jedoch zwischen den Gebietskrankenkassen, sagte die Gesundheitsministerin. Die finanzielle Situation der Krankenkassen sei jedenfalls nach dem VfGH-Erkenntnis "entsprechend angespannt", räumte die Ministerin ein. In den kommenden Wochen und Monaten soll in Verhandlungen mit den Kassen eine Lösung des Problems gefunden werden.
Der VfGH hatte am 13. März ein "Sanierungsmodell" für die Krankenkassen als verfassungswidrig aufgehoben, das unter anderem Zwangsdarlehen liquider Kassen an ihre defizitären Schwestern vorgesehen hatte. Diese Zwangsdarlehen müssen nun voraussichtlich zurückgezahlt werden, was vor allem die Gebietskrankenkassen von Wien, Kärnten, Tirol sowie dem Burgenland und der Steiermark belasten würde.
(apa)
