Ja zu EU-Haftbefehl: SPÖ hat zugestimmt
- Einigung auf Bundesgesetz dank SPÖ-Stimmen
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Der Europäischen Haftbefehl wurde Donnerstagabend im Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ sowie der SPÖ beschlossen. Der Europäische Haftbefehl ist Teil des EU- Aktionsplans gegen Terrorismus. Nur die Grünen stimmten dagegen, weil aus ihrer Sicht ein einheitlicher Rechtsschutz in der EU nicht gegeben sei.
Geregelt wird mit dem Europäischen Haftbefehl die Voraussetzung für die EU-weite Anerkennung nationaler Haftbefehle. Auf Initiative der SPÖ wurde jetzt im Gesetz noch klargestellt, dass Österreicher nicht ins Ausland ausgeliefert werden dürfen, wenn das ihnen vorgeworfene Delikt hier zu Lande nicht strafbar ist.
Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) bezeichnete das Gesetz als "sehr schwierige legistische Arbeit". Entscheidend sei, dass auch in Zukunft gegen den Willen Österreichs nicht ausgeliefert werden könne. "Wir werden die Situation weiter beherrschen", so der Minister.
Nach Österreich gibt es nur noch vier EU-Staaten, die den Europäischen Haftbefehl noch nicht umgesetzt haben. Auf den Europäischen Haftbefehl hatten sich die EU-Justizminister bereits im Dezember 2001 geeinigt. Damit wird das bisherige Auslieferungsrecht innerhalb der EU vereinheitlicht und deutlich beschleunigt. Bisher war die Auslieferung an einen anderen Staat von der Prüfung abhängig, ob die Tat sowohl im ersuchten wie im ersuchenden Staat strafbar ist. Diese Prüfung entfällt nunmehr bei einem Katalog von mehr als 30 Straftaten, darunter Terrorismus.
(apa)
