Mittwoch, 24. März 2004

Umstrittenes Universitätsgesetz: VfGH prüft erneut

  • Möglicher Verstoß gegen den Gleichheits-Grundsatz

Dem Universitätsgesetz droht eine weitere Teilaufhebung. Konkret könnte die Senatswahl verfassungswidrig sein. Drei wissenschaftliche Mitarbeiter in Ausbildung haben Beschwerde eingelegt, weil sie vom aktiven und passiven Wahlrecht zum Senat ausgeschlossen sind.

Das könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, sagte Anja Oberkofler von der Rechtsanwaltskanzlei Freimüller-Noll-Oberrieder-Pilz.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) habe nun ein Gesetzprüfungsverfahren wegen Gleichheitswidrigkeit eingeleitet. "Er konnte vorläufig keine sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung der wissenschaftlichen Mitarbeiter in Ausbildung erkennen", so Oberkofler. Lehrbeauftragte und Studienassistenten sind nämlich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Die Uni-Reform 2002 hat die Verfassungsrichter dieses Jahr schon einmal beschäftigt. Konkret hielt der VfGH im Jänner nach einer vorangegangenen Anfechtung der Materie durch die SPÖ fest, dass die eigentliche Reform verfassungskonform sei. Als verfassungswidrig beanstandet wurden gleichzeitig allerdings die ab 2007 geplanten Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Universitäten, die Grundlage dafür sein sollten, wie viele Mittel eine Universität aus dem Budget bekommt.
(apa)

24.3.2004 20:30