EU-Erweiterung: Koalition beschloss Übergangsfristen
- Zuvor emotionale Debatte zum Thema Pensionsreform
- Karenzgeld: Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden
·Karenzgeld
Rückzahlung vom NR abgeschafft
·Steueramnestie
Grasser verteidigt sein Konzept
·Steueramnestie
SPÖ droht mit Verfassungsklage!
·Schüssel-Veto
Keine Regierungs- umbildung geplant
Eigentlich sollten die Einschränkungen am Arbeitsmarkt für Bürger der neuen EU-Länder Schwerpunkt der mittwöchigen Nationalratssitzung sein. Tatsächlich war es aber wie so oft das Pensionsthema, das die Emotionen im Hohen Haus hochkochen ließ.
Während die SP-Fraktion in einer Aktuellen Stunde mit Ansteckschildern und starken Worten für ihr Volksbegehren warb, warnte Sozialminister Haupt die Österreicher lautstark davor, die Initiative zu unterstützen. ÖGB-Präsident Verzetnitsch wetterte ein weiteres Mal gegen die Pensionsreform 2003, die eine "reine Geldbeschaffungsaktion" gewesen sei. Als Argumentationshilfe verlas der Gewerkschaftschef Beispiele von Pensionisten, die bereits heuer mit Kürzungen von bis zu zehn Prozent rechnen müssten.
"Populismus" contra "Steueramnesie"
"Populismus" und "Realitätsverweigerung" könnten die Bevölkerungsentwicklung und die Versäumnisse der SPÖ nicht rückgängig machen, wetterte ÖVP-Sozialsprecher Tancsits. Eine andere Sichtweise vertrat der stellvertretende Grünen-Klubobmann Öllinger. Die Pensionen seien gekürzt worden, um die Steuerentlastung für Unternehmen zu finanzieren. Es gebe "Steueramnestie für Steueramnesie", aber kein Geld für ein sicheres Pensionssystem.
EU-Erweiterung: Koalition beschließt Übergangsfrist
Mit Koalitionsmehrheit wurde das so genannte EU-Erweiterungs-Anpassungsgesetz beschlossen. Dieses sieht eine siebenjährige Übergangsfrist auf dem Arbeitsmarkt für die Bürger aus den neuen Mitgliedsstaaten vor. Malta und Zypern sind von der Regelung ausgenommen, und auch Staatsbürger des Nicht-EU-Landes Schweiz erhalten den freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Die siebenjährige Übergangsfrist muss nicht unbedingt ausgeschöpft werden. Sie wird zunächst nach zwei Jahren und dann nach weiteren drei Jahren neu beurteilt.
(apa)
