Gefährliche Urlaubsreisen: Kostenloser Rücktritt möglich
- Grundsatzurteil vom Verein für Konsumenteninformation erstritten
Von einem erfolgreichen Musterprozess berichtete heute, Mittwoch, der zuständige Minister Herbert Haupt (F) in einer Aussendung. Ein Reiseveranstalter wurde vom Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BGHS) zur Rückzahlung der Stornogebühr verurteilt. Diese war einbehalten worden, weil die Reisenden auf Grund von SARS-Gefahr ihre Reise nicht antreten wollten.
Der Antritt einer Reise nach China war Reisenden bereits vor der Reisewarnung durch das Außenministerium unzumutbar: Das erkannte das BGHS in einem Musterprozess, den der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag Haupts führte und verurteilte den Veranstalter zur Rückzahlung der einbehaltenen Stornogebühr. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig.
(apa, red)
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