Mittwoch, 17. März 2004

Kampf gegen Armut: AK will Änderungen bei Arbeitslosengeld

  • Netto-Ersatzrate und Mindestauszahlungsdauer sollen steigen
  • EU: Österreich bei Höhe des Arbeitslosengelds nur auf Rang 12

Die Arbeiterkammer drängt auf Verbesserungen bei Arbeitslosengeld, Notstands- und Sozialhilfe zwecks Bekämpfung der Armut. Im Vorfeld einer Enquete der Volksanwaltschaft, die am Donnerstag stattfindet, wurden bei einem Hintergrundgespräch die entsprechenden Forderungen der AK präsentiert.

Demnach soll die Netto-Ersatzrate beim Arbeitslosengeld von 55 auf 57 Prozent steigen, die Mindestauszahlungsdauer auf 30 Wochen angehoben werden, bei der Sozialhilfe eine Mindestsicherung in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes eingeführt und bei der Notstandshilfe das Partnereinkommen nicht mehr einberechnet werden.

AK-Experten begründeten ihre Wünsche damit, dass die Armut in Österreich stetig im Steigen sei. Ursachen dafür seien auch die steigende Arbeitslosigkeit und die vergleichsweise niedrigen Ersatzzahlungen. Österreich liege bei der Höhe des Arbeitslosengelds in der EU nur auf Rang zwölf, gerade einmal Griechenland, Großbritannien und Irland würden den Betroffenen im Verhältnis weniger bezahlen.

Um diesem Trend entgegenzuwirken, will die AK eine Aufstockung der jeweiligen Leistungen. Beim Arbeitslosengeld wird derzeit 55 Prozent des vorhergehenden monatlichen Netto-Aktiveinkommens ausbezahlt, wobei Sonderzahlungen einbezogen werden, Familienzuschläge jedoch nicht. Hier wird für eine Anhebung auf 57 Prozent plädiert. Die Kosten sieht er mit 91,9 Millionen Euro als leistbar an.

In Sachen Notstandshilfe wird dafür plädiert, die Anrechnung von Partnereinkommen zu beseitigen. Im Vorjahr seien 15.124 Anträge wegen der Anrechnung des Verdiensts des Partners abgelehnt worden. In nicht weniger als 85,2 Prozent der Fälle seien Frauen betroffen gewesen. Besonders Frauen in Teilzeit-Beschäftigung seien hier schlechter gestellt, so die AK.

(apa)

17.3.2004 09:07