Dienstag, 16. März 2004

Vergabe der Bundesliga-Lizenzen: 34 Klubs gaben Unterlagen ab

  • Nun Überprüfung der Unteralgen durch den Lizenzausschuss
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Am Montag um Mitternacht endete der erste Abschnitt für die Erlangung der Lizenzen für die kommende Saison der österreichischen Fußball-Bundesliga. Die Lizenz-Unterlagen der zehn Klubs der T-Mobile Bundesliga, der zehn Vereine der Red Zac Erste Liga und von 14 Regionalliga-Klubs sind in der Bundesliga-Geschäftsstelle eingelangt.

In dieser Woche erfolgt die Prüfung der eingegangenen Unterlagen, pro Klub ca. 40 Dokumente, auf Vollständigkeit. Für die Einbringung fehlender Unterlagen wird bestimmungsgemäß eine Nachfrist von maximal zehn Kalendertagen gesetzt. Die Lizenzentscheidung durch den Senat 5 der Bundesliga unter Vorsitz von Rechtsanwalt Thomas Hofer-Zeni erfolgt am 30. April.

Gegen diese Entscheidung kann bis 10. Mai Protest eingebracht werden, das Vorbringen von neuen Unterlagen (mit Ausnahmen) ist zulässig. Eine eventuell nötige Entscheidung in zweiter Instanz fällt das neu implementierte Lizenz-Protestkomitee und Vorsitz von Franz Lauer bis spätestens 17. Mai. Hier endet der Instanzenweg der Bundesliga. Innerhalb von sieben Tagen kann aber das Ständige Neutrale Schiedsgericht eingeschaltet werden, das gegebenenfalls bis 31. Mai eine endgültige Entscheidung zu fällen hat.

Im Vorjahr war den T-Mobile-Bundesliga-Klubs SV Salzburg und SW Bregenz sowie den Zweitligisten DSV Leoben, Bad Bleiberg, LASK und SV Wörgl die Lizenz in erster Instanz verweigert worden. DSV Leoben und der LASK mussten sogar vor das Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ehe sie die Spielerlaubnis erhielten.

Die weiteren Termine
März/April: Überprüfung der Unteralgen durch den Senat 5 (Lizenzausschuss) unter Vorsitz von Thomas Hofer-Zeni

30. April: Bekanntgabe der Entscheidung der ersten Instanz (Senat 5)

10. Mai: Ende der Protestfrist

bis 17. Mai: Entscheidung der zweiten Instanz (Lizenz-Protestkomitee) unter Vorsitz von Franz Lauer - Ende des Instanzenwegs in der Bundesliga

Innerhalb von sieben Tagen: Klagefrist beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht

bis 31. Mai: Schiedsgerichtsentscheidung

(apa/red)

16.3.2004 14:15