Warum musste Frau sterben? Angeklagter wusste auch keine Antwort
- Mann gestand dem Richter: "Ich habe sie getötet". Polizisten brachten Licht ins Dunkel, Prozess vertagt
Mordprozess nach einem tödlichen Fenstersturz in Wien: Der Mann gestand am Freitag dem Richter: "Ich habe sie getötet". Aber eine Antwort auf das Warum konnte er nicht geben! Das Drama passierte in der Nacht auf den 4. Juni 2003: Nach einem Streit warf Hans Sch. (51) laut Anklage seine Freundin aus dem Fenster. Die Frau starb. Im Fall eines Schuldspruches droht im lebenslang.
"Das Einzige, was ich sagen kann, ist, dass ich sie getötet habe. Mehr kann ich vorerst dazu nicht sagen", stellte Hans Sch. (50) im Wiener Landesgericht fest. Die Anklage wirft ihm vor, seine Freundin Daeng W. (49) bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und aus dem zweiten Stock geworfen zu haben. Der Schwurprozess (Vorsitz: Henriette Braitenberg, Staatsanwalt Kurt Hankiewicz) wurde auf Mitte Mai vertagt.
Apathisch und über weite Strecken wie weggetreten wirkte der Angeklagte, ein deutscher Bautechniker, der Ende der neunziger Jahre nach Wien gezogen war. Auf die Frage, wie sich die Beziehung zu der gebürtigen Thailänderin gestaltet hatte, die er als Masseuse in einem Gesundheitssalon kennen und nach einiger Anlaufzeit lieben lernte, erntete die Richterin minutenlanges Schweigen.
Ob er sie gern gehabt habe? Ein knappes "Ja!" war die Antwort. - "Wollten Sie sie töten?" - "Das weiß ich nicht mehr." - "Warum haben Sie am Hals zugedrückt?" - Mehr als ein Schulterzucken fiel Hans Sch. dazu nicht ein. - "Warum haben Sie das gemacht?" - "Ich weiß nicht." - "Der Polizei haben Sie gesagt, dass Sie sie aus dem Fenster geworfen haben, um sicher zu sein, dass sie tot ist", bemerkte die Richterin. Hans Sch. zuckte neuerlich mit den Schultern. - "Bereuen Sie die Tat?" - "Ja." - "Warum?" - Darauf kam wieder keine Antwort.
Ein Nachbar hatte gegen 5.30 Uhr die Leiche entdeckt, als er nach dem Aufstehen zum Fenster trat und beim Anziehen ins Freie blickte. Seiner Darstellung zufolge hatte Hans Sch. die 49-Jährige mitten in der Nacht zu würgen begonnen, als sie vom WC zurück kam. Dann schleppte er die Frau, die zu diesem Zeitpunkt laut Gerichtsmedizin bewusstlos, aber noch am Leben war, zum Fensterbrett, setzte sie dort ab und schubste sie aus dem zweiten Stock. Bei dem Sturz aus zehn Meter Höhe auf den asphaltierten Innenhof hatte Daeng W. keine Überlebenschance.
Ihr Freund, mit dem sie seit drei Jahren zusammen war, schloss danach das Fenster und legte sich schlafen. Am nächsten Morgen wurde er festgenommen.
Erst die zeugenschaftliche Einvernahme mehrerer Polizisten brachte ein wenig Licht ins Dunkel. Sie hatten sich im Unterschied zum Gericht mehrere Stunden Zeit genommen und dem wortkargen Deutschen beim Ergründen des Tatmotivs "alle Zeit der Welt gelassen", wie sich der mit dem Fall betraute Chefinspektor ausdrückte. Dabei trat zu Tage, dass Hans Sch. offensichtlich fürchtete, von Daeng W. verlassen zu werden.
"Sie hat ihm immer wieder angedroht, er könnte sie verlieren. Sie hat ihn, glaube ich, zu sehr überfordert. Sie wollte ein Haus in Thailand. Es ist ihm nicht gelungen, sie finanziell zufrieden zu stellen", erklärte der Chefinspektor.
Außerdem habe die Frau ausgerechnet ein intimes Verhältnis mit einem seiner wenigen Freunde - einem 59 Jahre alten Deutschen - gehabt, weil es mit ihm, Hans Sch., in sexueller Hinsicht nicht mehr klappte. "Er hat versucht, mit der Tat zu verhindern, dass jemand nach ihm die Frau noch lieben kann", meinte der Kriminalist.
Der Angeklagte selbst betonte, mit seiner Lebensgefährtin eigentlich nie eine richtige Auseinandersetzung gehabt zu haben: "Oft waren es nur Missverständnisse, die nur auf ihre mangelhaften Deutschkenntnisse zurückzuführen waren. Wenn wir fürchterlich gestritten hätten, wäre nicht von beiden der Wunsch nach der Ehe da gewesen." Er habe sich am Ende aber zurück gezogen, so Hans Sch. abschließend: "Ich fühlte mich gescheitert. In allen Anforderungen. Wenn man sich Sachen zusammen fantasiert und es doch nicht stimmt."
Gerichtspsychiater Heinrich Pfolz bescheinigte dem Mann eine hochgradige Persönlichkeitsstörung. Zeitweise könne es zu psychotischen Entgleisungen kommen. Zum Tatzeitpunkt sei Hans Sch. aber "ganz sicher zurechnungsfähig" gewesen, so der Sachverständige.
Der Verteidiger hatte daran massive Zweifel: Sein Mandant sei zeitlebens in psychiatrischer Behandlung gewesen, im März 2003 sogar mehrere Wochen durchgehend. Zuletzt hätte er zwei Tage vor der Tat einen Psychiater aufgesucht. Hans Sch. habe außerdem von sich aus einen Sachwalter beantragt.
Das Gericht entschloss sich, Krankengeschichten aus Deutschland beizuschaffen, aus denen hervorgehen könnte, ob Hans Sch. zumindest ein Fall für einen so genannten Maßnahmevollzug ist. Bei Bejahung dieser Frage würde er zusätzlich zu einer Strafe in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. (apa)
