Mittwoch, 17. März 2004

Weiter Tierschutz-Streit: FPÖ beharrt auf Schächtverbot

  • Tierschutzgesetz passiert Ministerrat: 1. Hürde genommen!
  • Gesetz benötigt 2/3-Mehrheit: SPÖ will Vorlage nicht zustimmen!

Die FPÖ beharrt in Sachen Tierschutzgesetz auf ein Verbot des Schächtens. Der vom Ministerrat beschlossene Gesetzesentwurf enthält nur die indirekte Möglichkeit für ein derartiges Verbot, da der Gesundheitsministerin in dieser Frage ein Verordnungsrecht eingeräumt wird. FP-Klubchef Scheibner sagte, dass diese Verordnung keine Schächterlaubnis durch die Hintertür bringen dürfe.

"Es wird nicht möglich sein, über die Verordnung den gesetzlichen Grundsatz, dass Schlachten ohne Betäubung verboten ist, aufzuheben", meinte Scheibner. Deshalb habe man mit der ÖVP vereinbart, dass die entsprechende Verordnung noch vor Beschluss des Gesetzes im Nationalrat vorgelegt werden müsse. Für den FP-Klub sei es "unabdingbares Prinzip", Tierquälerei bei Schlachtungen zu verhindern.

Da ein Verbot von Schächtungen mit der verfassungsmäßig garantierten Religionsfreiheit kollidieren würde, plädiert Scheibner für eine "Grundrechtseinschränkung" in dieser Frage. "Tierquälerei soll auch dann nicht gewährleistet sein, wenn sie unter Berufung auf ein verfassungsmäßiges Grundrecht durchgeführt wird", so Scheibner.

FP-Generalsekretärin Bleckmann appellierte an die SPÖ, dem Gesetz zuzustimmen. Schließlich erfülle der Regierungsentwurf mehrere SP- Forderungen, wie das Verbot der Käfighaltung und der dauernden Anbindehaltung.

"Die Käfighaltung wird laut des gestern von der Regierung vorgelegten Entwurfs zum Bundestierschutzgesetz in Österreich nicht abgeschafft. Im Gegenteil, sie wird wieder eingeführt, ist sie doch heute bereits in fünf Bundesländern verboten", kritisierte dagegen SPÖ-Tierschutzsprecherin Sima die "irreführende und unrichtige Argumentation der Regierung".
(apa)

17.3.2004 11:21