Mord an vierjährigem Sohn: Lebenslang für Vater!
- Mutter wegen Quälens und Vernachlässigens zu zehn Jahren Haft verurteilt
- Urteil nicht rechtskräftig
Wegen Mordes an seinem vierjährigen Sohn wurde am Mittwochabend im Straflandesgericht ein Grazer schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte das behinderte Kind immer wieder geschlagen und malträtiert, bis es im Mai vergangenen Jahres an den Folgen der massiven Gewalteinwirkung starb. Die Mutter des Buben wurde ebenfalls für schuldig befunden, den Kleinen gequält und vernachlässigt zu haben. Sie wurde zu einer Strafe von zehn Jahren verurteilt.
Als der kleine Daniel 1999 auf die Welt kam, hatte er neben einem Herzfehler auch ein Down-Syndrom. Mit seiner Pflege war meist sein Vater, der angeklagte Helmut H., betraut. Er war meist ohne Arbeit und lebte zusammen mit der Mutter des Kindes von der Kinderbeihilfe für insgesamt fünf Kinder sowie dem Pflegegeld für den behinderten Buben. In den letzten beiden Jahren hatte er immer wieder auf den Kleinen eingeschlagen. Im vergangenen Mai versetzte er dem Kind derart massive Schläge, dass es an den schweren Verletzungen starb. Zuvor hatten die Eltern den schwerstverletzten und blutenden Buben eine ganze Nacht in seiner Gehschule liegen lassen, ehe sie am nächsten Tag die Rettung verständigten.
An insgesamt drei Prozesstagen seit Mitte Februar wurden die Vorgänge penibel aufgerollt. Helmut H. betonte immer wieder, er habe dem Kind "nur zwei Ohrfeigen gegeben". Die Mutter erklärte, sie habe nichts tun können, um ihr Kind zu retten: "Ich hatte Angst, er bringt uns alle um", so ihre Aussage. Zu Beginn der Haft hatte sie ihrem Lebensgefährten laut Staatsanwältin immer wieder Briefe geschrieben, in denen sie betonte, dass sie ihm verzeihe und weiter mit ihm zusammen leben möchte.
Der kleine Daniel war mehrmals in der Kinderklinik in Behandlung, wo zwar die blauen Flecken bemerkt wurden, aber aus der Sicht der Ärzte kein Handlungsbedarf gegeben war. Auch die Unterernährung war für die Mediziner nicht weiter bedenklich. "Mangelernährung ist oft ein erstes Anzeichen für Misshandlung. Da hätten bei den Ärzten bereits die Alarmglocken schrillen müssen", meinte dagegen Gerichtsgutachter Peter Roll. Über das Jugendamt wurde der Familie eine Frühförderung des Kindes vorgeschlagen, was diese aber ablehnte. Damit war der Fall für beide Institutionen erledigt. Nicht allerdings für die Staatsanwaltschaft: Anklägerin Hannelore Verbic geht derzeit zwei Anzeigen gegen den Chef der Kinderklinik und die Leiterin des Jugendamtes nach.
Die Geschworenen befanden nach nicht einmal eineinhalbstündiger Beratung beide Angeklagten für schuldig. Helmut H. kündigte Berufung gegen das Urteil an, Karin B. erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (apa)
