Steueramnestie: Grasser könnte mit Plan bei VP scheitern
- Finanzsprecher Stummvoll: Für ÖVP "kein zentraler Punkt"
- "profil": Böhmdorfer übt heftige Kritik am Finanzminister
·Steuerpläne
"profil": Grasser im Böhmdorfer-Visier
·Steuer-Ausfälle
Länder blitzen mit Forderungen ab
Finanzminister Grasser könnte mit seinem Plan einer Steueramnestie scheitern. Nachdem Justizminister Böhmdorfer sich in einem Schreiben dagegen ausgesprochen hat, meint der Kärntner LH Haider: "Das wird ganz sicher noch beraten werden." Und VP-Finanzsprecher Stummvoll erklärt, die Steueramnestie sei für die ÖVP "kein zentraler Punkt der Steuerreform".
"Wir haben das auf Regierungsebene paktiert. Ich wage keine Prognose, da muss man den nächsten Dienstag abwarten", sagte Stummvoll. Die Steueramnestie - wer 40 Prozent der hinterzogenen Steuern nachzahlt, soll straffrei bleiben - steht gemeinsam mit der Steuerreform Dienstag kommender Woche im Ministerrat zur Beschlussfassung an. Die FPÖ wolle Grassers Vorhaben kippen, schreibt der "Standard" (Dienstag-Ausgabe).
Böhmdorfer hat sich in seinem Schreiben an die blaue Parteispitze gegen die Amnestie ausgesprochen und als Alternative kürzere Abgabenermittlungsverfahren und die "Entformalisierung" der Selbstanzeige vorgeschlagen. "Die Methode der Amnestie ist schlechthin falsch. Die behaupteten internationalen Vorbilder beweisen die Position des Finanzministers mit Sicherheit nicht", schrieb Böhmdorfer.
Aus dem Finanzministerium war mit dem Hinweis, man kenne Böhmdorfers Schreiben nicht, zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Ein Kommentar nach Übermittlung des Schreibens unterblieb dann ebenfalls, schreibt der "Standard".
Für Diskussionen könnten auch noch Grassers Vorschläge zur Novellierung des Finanzstrafgesetzes sorgen. Eingeführt werden soll hier der neue Tatbestand der "vorübergehenden Abgabenverkürzung". Bestehe die "begründete Aussicht", dass der "Täter keine weiteren strafbaren Handlungen" begeht, könne das hierbei normale Strafausmaß von zehn Prozent der Hinterziehung auf zehn Euro oder eine Freiheitsstrafe von einem Tag reduziert werden, schlägt Grasser vor.
Das Paradebeispiel hierfür ist die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervorauszahlung, bei der die Steuerpflichtigen am Jahresende eventuell nicht abgeführtes Geld nachzahlen. Der ÖGB warnt: "Nachdem Österreich ein Rechtsstaat ist, wird diese die Strafmilderung begründende Aussicht wohl faktisch in jedem Fall anzuwenden sein."
(apa)
