Montag, 15. März 2004

Tierschutzgesetz passiert Ministerrat: 1. Hürde genommen!

  • Innerhalb der Koalition aber weiterhin Unklarheit beim Thema Schächten
  • Gesetz benötigt 2/3-Mehrheit: SPÖ will Vorlage nicht zustimmen!

Das Tierschutzgesetz hat nach Wochen des Debattierens die erste Hürde genommen. Die Koalition hat sich auf eine Regierungsvorlage verständigt, die allerdings im Parlament auch noch der Unterstützung der SPÖ bedarf. Trotz der Einigung bleibt eine Kernfrage offen - nämlich, ob nun das heftig umstrittene Schächten gestattet wird. Nach Interpretation der Freiheitlichen ist diese Schlachtmethode ohne Betäubung künftig nicht mehr möglich, die ÖVP sieht das anders. Von Seiten der SPÖ gibt es vorerst ohnehin noch keine Zustimmung zum Gesetz.

Das Wirrwarr innerhalb der Koalition erklärt sich durch einen etwas schwammigen Passus in der Regierungsvorlage. Dieser verbietet zwar grundsätzlich das Schlachten ohne Betäubung, lässt aber der zuständigen Gesundheitsministerin einen gewissen Spielraum. Denn sie kann per Verordnung auch Ausnahmen bewilligen. In der ÖVP wird das so interpretiert, dass aus Gründen der Religionsfreiheit das in der muslimischen und jüdischen Tradition vorgesehene Schächten weiter erlaubt werden kann und muss.

Die FPÖ sieht dies nicht durchgehend so. Am Zurückhaltendsten äußerte sich noch Vizekanzler Hubert Gorbach, der im Rahmen der Begutachtung mit den Religionsgemeinschaften Gespräche über geeignete Schlachtmethoden führen will. Klubobmann Herbert Scheibner pochte hingegen darauf, dass Schächten nur mit Betäubung möglich sein werde. Als Druckmittel hat die FPÖ dem Vernehmen nach einen Aktenvermerk angebracht, dass Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) die Verordnung nur mit Zustimmung der Freiheitlichen erlassen darf.

Durchgesetzt dürfte sich die Volkspartei schon jetzt in Sachen Staatszielbestimmung haben. Diese wird - wie von der ÖVP gewünscht - erst im Rahmen des Österreich-Konvents verhandelt, wie Kanzler Wolfgang Schüssel (V) und Hauptverhandlerin Ulrike Baumgartner-Gabitzer klarstellten. Dies wiederum gefällt dem freiheitlichen Tierschutzsprecher Klaus Wittauer weniger. Er will darauf bestehen, dass ein entsprechender Passus schon jetzt beim Parlamentsbeschluss in die Verfassung geschrieben wird. Mit einem Vorhaben hat die FPÖ vorerst einmal Erfolg gehabt: Das Tier wird als "Mitgeschöpf" in der Verfassung verankert.

Ob es aber überhaupt ein parlamentarischen Beschluss zu einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz geben wird, ist äußerst fraglich. Denn die SPÖ, deren Stimmen es für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit braucht, äußert sich zur Regierungsvorlage mehr als skeptisch. Umweltsprecherin Ulli Sima denkt derzeit nicht an eine Zustimmung, da sie vor allem im Nutztierbereich wesentliche Verschlechterungen zum Ist-Zustand ortet. Auch wundert sich die SP-Abgeordnete darüber, dass die Koalition bisher keine Anstalten gemacht hat, mit der SPÖ in Verhandlungen zu treten. So vermutet Sima, dass die ÖVP ohnehin an keinem Beschluss interessiert sei und die Schuld für ein Scheitern den Sozialdemokraten zuschieben wolle.

Auch die Grünen können mit dem bisher Vorgelegten wenig anfangen: "Inhaltlich sind wir Lichtjahre vom angeblich modernsten Tierschutzgesetz Europas entfernt", meinte Tierschutzsprecherin Brigid Weinzinger und kritisierte unter anderem, dass tierquälerischen Eingriffe wie das Kupieren von Schwänzen oder Kastrieren von Ferkeln weiterhin gängige Praxis blieben. Landwirtschaftskammer-Präsident Rudolf Schwarzböck (V) erklärte, wichtige Punkte wie die Haltungsbestimmungen sollten im Sinne der Planungssicherheit per Gesetz und nicht per Verordnung geregelt werden.

(apa/red)

15.3.2004 16:26