Montag, 15. März 2004

Ö-Konvent gegen Amtsgeheimnis: Jetzt Auskunftspflicht!

  • Kostelka: "Beweislastumkehr" bei Amtsverschwiegenheit
  • Kein Konsens bei Untersuchungs-Ausschüssen

Der Österreich-Konvent will die Amtsverschwiegenheit durch eine Informationspflicht ersetzen. Nur noch in begründeten Ausnahmefällen - etwa wenn berechtigte Interessen Dritter oder der Landesverteidigung berührt sind - sollen Behörden die Auskunft verweigern dürfen.

Im zuständigen Ausschuss über "Demokratische Kontrollen" herrscht in dieser Frage Konsens, berichtet dessen Vorsitzender, Volksanwalt Peter Kostelka (S), im Gespräch mit der APA. Damit gelte in Sachen Auskunftspflicht künftig "Beweislastumkehr".

Damit soll laut Kostelka künftig verhindert werden, dass beispielsweise die Wasserqualität einer Gemeinde oder der Planungsstand beim Flächenwidmungsplan geheim gehalten werden. Komme eine Behörde den Informationswünschen der Bürger nicht nach, werde sie dies begründen müssen, so Kostelka: "Die Amtsverschwiegenheit tritt in den Hintergrund, der Grundsatz der Auskunftspflicht wird Normalität. Nur wo es unerlässlich ist, wird es auch in Zukunft eine Amtsverschwiegenheit geben."

Dafür soll es eine Reihe von taxativen Ausschlussgründen geben (etwa die Landesverteidigung oder die Achtung des Privat- und Familienlebens). So werde es auch in Zukunft nicht möglich sein, beim Finanzamt den Steuerbescheid der Nachbarn abzufragen, versichert Kostelka.

Der Endbericht des Ausschusses "Demokratischen Kontrollen" wird laut Kostelka Anfang April vorliegen. Abgesehen von der Amtsverschwiegenheit herrscht auch hier in wesentlichen Fragen kein Konsens. So gibt es beispielsweise keine Einigung in der Frage, ob künftig bereits eine Minderheit von Abgeordneten (also die Opposition) parlamentarische Untersuchungsausschüsse einsetzen darf. "Das ist aber zu erwarten gewesen, da es sich hier nicht nur um juristische Fragen, sondern um Fragen von politischer Brisanz handelt", meint der SP-Volksanwalt.

"Da ist unschwer erkennbar, dass man sich für die letzte Runde verschiedene Positionen offen lassen will. Da wird es dann sicherlich zum Abtausch kommen: Briefwahl gegen Minderheitsrecht auf U-Ausschuss", glaubt Kostelka. Ob man mit der Verfassungsreform im Endeffekt wirklich "neue Ufer" erreichen werde, wisse er nicht, aber: "Für jemanden, der gerade einen Schlussbericht redigiert klingt der Satz 'Der Konvent pennt' wie eine Provokation."

Vielleicht werde der Konvent nicht "alle heißen Eisen der letzten Jahrzehnte" anpacken können, aber der Vorwurf, dass sich nichts bewegt, ist für Kostelka ebenfalls falsch. Im Internationalen Vergleich und angesichts des Alters der österreichischen Verfassung sei man sehr gut unterwegs.
(apa, red)

15.3.2004 11:10