Donnerstag, 11. März 2004

"Grand Jury" für Jackson: Der Pop-Prinz muss sich vor 20 Geschworene rechtfertigen

  • Großes Geschworenengericht für Jackson soll Medienspektakel verhindern. PLUS: Alles Details zum Missbrauchsfall.

Der Fall "Jackson" nimmt immer größere Dimensionen an. Die bisherigen Anschuldigungen gegen Michael Jackson wurden meist außergerichtlich geregelt. Doch nun scheint es, als ob der Pop-Prinz vor ein Geschworenengericht zitiert wird. Momentan ist Jackson nach einer Zahlung von drei Millionen Dollar auf freiem Fuß.

Die Vorwürfe des Kindesmissbrauchs gegen Popstar Michael Jackson sollen vor einem Großen Geschworenengericht dargelegt werden. Dies berichtete am Mittwoch (Ortszeit) die Zeitung "Santa Barbara News-Press" unter Berufung auf juristische Quellen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte die geplante Einberufung einer "Grand Jury" im Bezirk Santa Barbara, ohne jedoch das Verfahren gegen Jackson damit in Zusammenhang zu bringen.

Etwa 20 Personen würden sich eingehend mit dem Fall beschäftigen, Zeugenaussagen hören und dann entscheiden, ob die Vorwürfe einen Prozess rechtfertigen, berichtete das Lokalblatt. Damit könnte die Anklage eine öffentliche Anhörung mit einem möglichen Medienspektakel vermeiden. Jackson hatte im Jänner vor Gericht auf "nicht schuldig" plädiert. Ihm wird vorgeworfen, im vergangenen Frühjahr einen damals 13-jährigen Buben sieben Mal sexuell missbraucht und ihn unter Alkohol gesetzt zu haben.

Die nächste Anhörung in dem Fall soll am 2. April stattfinden. Die Anklage pocht auf einen Prozessbeginn vor Ende des Jahres. Zuvor muss geklärt werden, ob die Vorwürfe für einen Prozess ausreichen. Dies kann entweder bei öffentlichen Anhörungen vor einem Richter oder hinter geschlossenen Türen von einem Großen Geschworenengericht entschieden werden. Jackson ist gegen Zahlung von einer Kaution in Höhe von drei Millionen Dollar (2,44 Millionen Euro) auf freiem Fuß. (APA/Red)

11.3.2004 12:39

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