Experten: Angeklagter im Fall-Lindh schuldfähig
- Verdächtiger "psychisch nicht stark gestört"
- Schwedische Außenministerin im September 2003 ermordet

Im Prozess um den Mord an der schwedischen Außenministerin Anna Lindh haben Rechtspsychiater den Angeklagten für "psychisch nicht stark gestört" und damit schuldfähig erklärt. Mijailo Mijailovic sei weder zum Tatzeitpunkt noch danach wegen psychischer Störungen als schuldunfähig einzustufen, hieß es in dem Gutachten.
Der Sohn serbischer Zuwanderer hatte gestanden, die populäre sozialdemokratische Politikerin am 10. September vergangenen Jahres in einem Stockholmer Kaufhaus mit einem Messer niedergestochen zu haben, als Lindh ohne Begleitung von Leibwächtern einkaufen wollte. Die 46 Jahre alte Mutter von zwei Kindern starb in der folgenden Nacht.
Mijailovic wurde zwei Wochen später gefasst und gab die Tat kurz vor Beginn des Gerichtsverfahrens zu. Er nannte kein Motiv und berief sich auf den Zwang "innerer Stimmen" als Folge seiner akuten psychischen Probleme und der Verweigerung psychiatrischer Hilfe.
Das Gericht will das Urteil am 23. März verkünden. Nachdem es Mijailovic bereits für schuldig befunden hat, ist lediglich die Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags offen. Unter Stockholmer Beobachtern gilt dabei eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes als wahrscheinlich.
(apa)
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