"Körperwelten": Keine Ermittlungen gegen von Hagens
- Leichen unbekannter Herkunft: Umstrittener Pathologe machte sich nicht strafbar

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat ihre Ermittlungen gegen den umstrittenen Initiator der "Körperwelten"-Ausstellung, Gunther von Hagens, eingestellt. Im Zusammenhang mit dem in Medienberichten behaupteten Bezug von Leichen aus China und Kirgisien sei von Hagens kein strafbares Verhalten vorzuwerfen, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Als Straftatbestand sei nur Störung der Totenruhe in Frage gekommen. Da von Hagens die Leichen den Berichten zufolge mit Einwilligung von staatlichen Stellen bezogen habe, sei dieser Vorwurf nicht gegeben. Dies gelte auch für den Fall, dass diese Stellen rechtswidrig über die Leichen verfügt hätten.
Der umstrittene Wissenschafter soll die Leichen nach den Berichten von "Stern" und "Spiegel" in Kirgisien von der Medizinischen Akademie in Bischkek, von einem Gefangenenlager, von Krankenhäusern, von Gefängnissen sowie psychiatrischen Anstalten und in China von ebensolchen Einrichtungen sowie der Polizei erhalten haben. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, handelte es sich bei diesen Stellen um "Zufallsgewahrsamsinhaber". Diese hätten die Obhut über die Leichname, solange die Angehörigen der Toten keine Rechte angemeldet hätten. Von Hagens hätte sich demnach nur strafbar gemacht, wenn er sich die Leichen gegen den Willen dieser Stellen verschafft hätte.
Der Erfinder der Plastinationstechnik, mit der die Leichen durch Kunststoffe haltbar gemacht werden, sorgt seit Jahren für öffentliche Debatten. So provozierte die "Körperwelten"-Ausstellung von Hagens, in der plastinierte Leichen und Leichenteile zu sehen sind, immer wieder Kritik. Gleichzeitig lockte sie seit der ersten Schau 1996 in Japan aber bereits mehr als 13,5 Millionen Besucher an. Die Heidelberger Staatsanwaltschaft lehnte auch Ermittlungen gegen von Hagens wegen "beschimpfenden Unfugs" durch die Ausstellung ab. Dieser Vorwurf sei nicht gegeben, da der von dem Mediziner genannte wissenschaftliche und künstlerische Anspruch der Ausstellung letztlich nicht zu widerlegen sei. (apa)
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