VfGH-Urteil: Krankenkassen-Sanierungsmodell verfassungswidrig!
- Von Koalition 2002 beschlossenes Modell wurde aufgehoben
- 2. Urteil: Budgebegleitgesetz von Verfassungerichtshof bestätigt
·VfGH-Urteil 2
Budgetbegleitgesetz bleibt unverändert
Der Verfassungsgerichtshof hat das im Jahr 2002 von der Koalition beschlossene Modell zur Sanierung der Krankenkassen aufgehoben. Alle wesentlichen Elemente - die Neuregelung des Ausgleichsfonds, die Zielvereinbarungen, die Erhöhung der Beiträge, die "Zwangsdarlehen", die Einbeziehung vier weiterer Krankenkassen - wurden als verfassungswidrig erkannt.
Eine Frist zur Sanierung der Bestimmungen wurde nicht gesetzt, erklärte VfGH-Präsident Korinek. Rund 1,5 Milliarden Euro für die Jahre 2003 und heuer müssen nun rückabgewickelt werden, erklärte der SPÖ-Verfassungsexperte Schnizer.
Dem Verfahren lag primär ein Antrag der Vorarlberger Landesregierung zu Grunde, der nur in einigen kleinen Detailpunkten zurückgewiesen wurde. Außerdem gab es zu einzelnen Bestimmungen Anträge der SPÖ-Fraktion im Nationalrat, der Versicherungsanstalten der Öffentlich Bediensteten, der Eisenbahner und der Gewerblichen Wirtschaft. Diese drei Krankenkassen sowie die der Bauern waren in den Ausgleichsfonds neu einbezogen worden. Dies erkannte der VfGH als verfassungswidrig, weil es zu systemimmanenten Benachteiligungen bzw. Begünstigungen einiger Kassen führe und damit den Gleichheitsgrundsatz verletze.
Die Regelung über die Zielvereinbarungen wurde aufgehoben, weil sie zu wenig bestimmt ist und dem Hauptverband einseitig aufgetragen wird, eine Vereinbarung zu treffen.
Hinsichtlich der "Zwangsdarlehen", mit denen noch einigermaßen liquide Kassen verpflichtet wurden, finanziell angeschlagenen Trägern Darlehen zu gewähren, hielt der VfGH fest, dass keine sachlichen Gründe erkennbar seien, die ein solches Sonderopfer rechtfertigen würden.
(apa)
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