Freitag, 12. März 2004

Gesundheitsreform: ASVG-Novelle für Pharmig verfassungswidrig

  • Für Verfassungsrechtler Mayer wurde Gesetz "juristisch laienhaft formuliert"
  • Pharmig-Präsident: "Keine Rede mehr von Bürokratieabbau"

Scharfer Tobak für die Bundesregierung, Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) und den Hauptverband der Sozialversicherungsträger: Laut einem von der Vereinigung pharmazeutischer Unternehmen (Pharmig) bei Univ.-Prof. Heinz Mayer (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien) in Auftrag gegebenem Gutachten ist das Kernstück der Gesundheitsreform - die 61. ASVG-Novelle - in mehreren Punkten verfassungswidrig.

Die Pharma-Industrie will deshalb vorerst keine weiteren Verhandlungen mehr über die Neuordnung des Gesundheitswesens auf der Basis des Gesetzes führen, hieß es am Freitag bei einer Pressekonferenz der Pharmig in Wien.

"Gesetz wurde laienhaft formuliert"
"Das Gesetz wurde juristisch laienhaft formuliert und hält einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand", erklärte Mayer. Pharmig-Präsident Ulrich H. Bode: "Das kommt davon, wenn man ein Gesetz im Eiltempo durchs Parlament peitscht und über alle drüberfährt."

Pharmig-Präsident Ulrich H. Bode zeigte sich bei der Pressekonferenz enttäuscht über die Vorgangsweise des Gesundheitsministeriums: "Unsere Anliegen waren Abschaffung der Chefarztpflicht ohne Wenn und Aber. Bürokratieabbau und Anerkennung eines europäischen Durchschnittspreises als Basis für die Aufnahme ins Heilmittelverzeichnis."

Keine Rede mehr von Bürokratieabbau
Doch die durch die 61. ASVG-Novelle geschaffene Situation sei völlig anders: "Es war keine Rede mehr von der Abschaffung der Chefarztpflicht, auch wenn die Gesundheitsministerin (Maria Rauch-Kallat, V) das weiterhin behauptet. Sie soll nur von den Patienten auf die Ärzte verlagert werden. Vom Bürokratieabbau bei der Aufnahme neuer Arzneimittel ist gar keine Rede mehr. Statt einem Verfahren soll es in Zukunft drei geben. Der schnellere Zugang zu innovativen Arzneimitteln (auf Kassenrezept, Anm.) findet nicht statt."

Verfassungsrechtler Univ.-Prof. Heinz Mayer bezog sich in seiner Kritik der 61. ASVG-Novelle vor allem auf die Regelungen über die Bestimmung des EU-Durchschnittspreises: In Zukunft sollen innovative Arzneimittel zunächst in eine 'Red Box' kommen. Nach einer Bestimmung eines EU-Durchschnittspreises soll dann eine Kassenzulassung auf der Basis dieses Preises erfolgen. Doch in der "Red Box" sind seit Inkrafttreten des Gesetzes mit 1. Jänner 2004 rund 1.800 bereits vorhandene (chefarztpflichtige) Arzneimittel "zwischengeparkt". Stellt sich - so die Pharmig - später heraus, dass die Hersteller mehr als den EU-Durchschnittspreis verlangen, sollten sie zu Rückzahlungen verpflichtet werden.

(apa/red)

12.3.2004 16:27