FORMAT deckt auf: Fiedler als Staatsanwalt in Frühpension
- Pension wird ab 1. Juli 2004 ausgezahlt
- Fiedler hat Anspruch auf Beamten- und Politikerpension
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Rechnungshofpräsident Franz Fiedler (59) ist seit 1. Dezember 2003 im Vorruhestand. Das berichtet das Nachrichtenmagazin in seiner aktuellen Ausgabe. Fiedler hat, wie tausende Lehrer und andere Beamte auch, im letzten Jahr einen Antrag auf Vorruhestand gestellt und bekommen. Ansonsten hätte er - aufgrund der Pensionsreform - bis 61,5 arbeiten müssen. In seinem Fall hätte das geheißen: Fiedler hätte bis Oktober 2005 in die Staatsanwaltschaft Wien, seinem früheren Dienstort, zurückkehren müssen.
Ausbezahlt wird ihm seine Beamtenpension aber derzeit nicht, weil er als Rechnungshofpräsident ein Gehalt von 13.568 Euro bezieht - sonst käme er über die aktuelle gesetzlich erlaubte Höchstgrenze für Mehrfachbezüge von 13.416 Euro. Er wird seine Pension erst nach Ausscheiden als RH-Präsident, am 1. Juli 2004 bekommen.
Der Pressesprecher des Rechnungshofpräsidenten, Dietmar Steiner, bestätigt Fiedlers Pensionsregelung. "Es ist korrekt, dass Fiedler in Vorruhestand ist." Fiedler selbst war für FORMAT nicht erreichbar.
Im konkreten hat Fiedler Pensionsansprüche aus zwei Tätigkeiten:
Die gesamte Story lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von FORMAT!
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