Tod einer Patientin: Frauenarzt schuldig gesprochen
- 21 Monate teilbedingte Haft, 6 Monate unbedingt
- Urteil nicht rechtskräftig
Zu 21 Monaten teilbedingter Haft ist am Montag ein Frauenarzt im Landesgericht Leoben verurteilt worden. Dem 62-Jährigen wurde vorgeworfen, fahrlässig den Tod einer Patientin verschuldet zu haben. Außerdem wurden ihm drei Fälle wegen Körperverletzung angelastet. Der Angeklagte bestritt zwar die Fakten nicht, schuldig in vollem Umfang sei er aber nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Von 1998 bis 2000 behandelte der 62-jährige Mediziner unter anderem eine Patientin, die wegen Schmerzen im Unterleib zu ihm kam, mit Antibiotika. Weitere Untersuchungen nahm er nicht vor, und die Frau starb schließlich 2002 an Gebärmutterkrebs. "Er reagierte nicht richtig, die Frau hätte bei rechtzeitiger Behandlung gerettet werden können", betonte Staatsanwältin Barbara Wörter.
Eine andere Patientin kam mit Knoten in der Brust zu dem Gynäkologen. Er verschrieb ihr über ein Jahr lang eine Salbe, ohne eine Mammographie anzuordnen. Die Frau konnte schließlich durch eine komplette Brustentfernung im letzten Moment gerettet werden. Tödlich endete der Krankheitsverlauf dagegen bei einer weiteren Patientin, die aber laut Anklage "ihm nicht zuzuordnen ist".
"Wir erkennen das Gutachten an", meinte Verteidiger Hans Lehofer. Er gab allerdings zu bedenken, dass sein Mandant nur als Unterlassungstäter zu betrachten sei, da er nicht aktiv seine Patientinnen geschädigt habe. "Er ist sehr wohl aktiv geworden, nur eben falsch", hielt die Anklägerin dagegen. Richter Kurt Schamesberger schloss noch vor der Einvernahme des Anklagten die Öffentlichkeit aus: "Es könnten Fragen gestellt werden, die in den Intimbereich der Frauen gehen", so seine Begründung.
Der Arzt wurde zu 21 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt. Er erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. (apa)
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