Donnerstag, 4. März 2004

ÖBB-Dienstrecht: Kukacka will Arbeitszeit ausklammern

  • Arbeitszeiten und Pausen sollen erst nach Dienstrechtsreform ausverhandelt werden

Nach der Teileinigung beim ÖBB-Dienstrecht hat Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka, Donnerstag, damit aufhorchen lassen, dass das Thema "Arbeitszeit" aus den laufenden Dienstrechtsverhandlungen ausgeklammert werden soll. "Das zukünftige Arbeitszeitgesetz muss unabhängig von der Dienstrechtsreform gesehen werden", betonte Kukacka.

Die Teileinigung zwischen ÖBB-Vorstand und Gewerkschaft bezeichnete Kukacka "als Fortschritt, aber keineswegs als Durchbruch". Die in Aussicht gestellte Angleichung der Entgeltfortzahlung an das ASVG-System werde dazu beitragen, dass sich die heute überdurchschnittlich hohen Krankenstände und Überstunden reduzieren und Kosten eingespart werden, begrüßte Kukacka die ersten Teilergebnisse der Verhandlungen zwischen ÖBB-Führung und Eisenbahnergewerkschaft. Weiters lobte er den Wegfall des Veto-Rechts des Betriebsrates bei Entlassungen. Die Ansicht der Gewerkschaft, wonach die entscheidenden Einsparungen nun aus den noch laufenden Arbeitszeitverhandlungen erzielt werden sollen, teilt der Staatssekretär aber nicht.

Das angepeilte Einsparungspotential von 100 Mio. Euro müsse "aus den zum aktuellen Zeitpunkt der Vereinbarung geltenden dienstrechtlichen Bestimmungen lukriert werden", so der Staatssekretär. Das neue Arbeitszeitgesetz für die ÖBB sei EU-Vorgabe und wäre daher auch ohne ÖBB-Reform "mit allen neuen Arbeitszeitregelungen und allfälligen Mehrkosten gekommen".

Für das vorgegebene Einsparungsziel von 100 Mio. Euro würde im Arbeitszeitmodell lediglich die Streichung der Urlaubssonderregelungen (WUZ, TUZ, FUZ) berücksichtigt werden. Künftige Einsparungen im Rahmen des Arbeitsgesetzes - etwa durch die Adaption der gesetzlichen Regelungen im Rahmen eines Kollektivvertrages - seien daher nicht den Dienstrechtsverhandlungen zuzurechnen, betonte Kukacka Donnerstagmittag in einer Aussendung.

Vizekanzler Hubert Gorbach (F) hingegen hatte zuvor betont, dass die individuellen Arbeits- und Ruhezeitregelungen neben der Reduktion der automatischen Gehaltsvorrückungen noch ein wesentliches Verhandlungsthema seien würden.

Auch bei den ÖBB sieht man im Arbeitszeitgesetz den Knackpunkt in den bevorstehenden Verhandlungen. Neben den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Eisenbahner (also dem ÖBB-Dienstrecht, Anm.) würden auch die künftigen Arbeitszeitregelungen Gegenstand der weiteren Gespräche sein, hieß es aus den ÖBB am Donnerstag auf APA-Anfrage. Allerdings, betont man auch bei den Bundesbahnen, könnten im Rahmen der Dienstrechtsverhandlungen beim Thema "Arbeitszeit" nur die Eckpunkte fixiert werden. Die "konkrete Umsetzung" werde mindestens ein Jahr benötigen, meint man bei den Bundesbahnen.

In der Vereinbarung zwischen Vizekanzler Gorbach und ÖGB-Präsident Fritz Verzetnitsch nach den ÖBB-Streiks im vergangenen Jahr ist die Arbeitszeitregelung als Thema innerhalb der Dienstrechtsreform jedenfalls fixiert worden. Unter "Verhandlungspunkt Drei" soll es dort dem Vernehmen heißen: "Urlaub - Arbeitszeit (Urlaubszuschläge WUZ/TUZ/FUZ, Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz für Kollektivvertrag)".

In Summe sollen die ÖBB durch die Dienstrechtsreform ihre Kosten mittelfristig um 100 Mio. Euro senken. Darauf haben sich Gewerkschaft und Regierung nach den ÖBB-Streiks und zähen Verhandlungen im Vorjahr festgelegt. Vorstand und Belegschaftsvertretung haben noch bis Ende April Zeit, die Neuregelungen betriebsintern auszuverhandeln. Werden die Vorgaben bis Ende April nicht umgesetzt, will die Regierung ein neues Eisenbahnerdienstrecht im Parlament beschließen lassen. Die Gewerkschaft hat für diesen Fall ihrerseits mit neuen Streiks gedroht. (apa)

4.3.2004 15:56