Bei Verspätung: EU will Entschädigungen für Bahnkunden
- Internationalen Personen-Bahnverkehr bis 2010 liberalisieren
- PLUS: Die derzeitigen EU-weiten Regelungen im Überblick!
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So entschädigen Bahnen die Kunden
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Gute Nachrichten für Zugreisende: Bahnfahrer in Europa sollen in Zukunft bei Verspätungen ihr Geld zurück bekommen. Nach entsprechenden Regelungen im Luftverkehr will die EU-Kommission in Brüssel nun auch die Rechte der Bahnpassagiere stärken. Einem am Mittwoch vorgelegten Verordnungsvorschlag zufolge sollen Passagiere ab einer halben Stunde Verspätung im internationalen Zugverkehr Teilentschädigungen erhalten.
Im herkömmlichen internationalen Bahnverkehr sollen Fahrgäste den vollen Fahrpreis ab zwei Stunden Verspätung zurückerhalten. Bei Hochgeschwindigkeitszügen (z.B. ICE in Deutschland oder TGV in Frankreich) sollen Fahrgäste bereits den vollen Fahrpreis zurückerhalten, wenn die Züge mehr als eine Stunde verspätet sind. 50 Prozent Rückzahlung soll es bei Hochgeschwindigkeitszügen ab 30 Minuten und bei anderen internationalen Fernverkehrszügen ab einer Stunde geben.
Dauert die Reise im Hochgeschwindigkeitszug laut Fahrplan länger als zwei Stunden und auf anderen Strecken länger als vier Stunden gilt die Verpflichtung zur Entschädigung erst nach doppelt so langen Verspätungen. Bei Streichung von Verbindungen sollen die Bahnunternehmen zusätzlich Hilfeleistung bei der Suche von Hotels und alternativen Routen leisten. Bei Verlust oder Beschädigung des Handgepäcks sollen Passagieren bis zu 1.800 Euro enthalten.
Rechtlich verbindliche Mindeststandards schlägt die Kommission auch für den Güterverkehr vor. Nach Angaben von EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio hat jeder zweite Güterzug in Europa eine Verspätung von mindestens zwei Stunden. Ein Zehntel aller Züge komme überhaupt erst mit einem Tag Verspätung oder mehr am Zielort an. Dies sei in Zeiten eines hohen Produktionsdruckes für die Wirtschaft nicht akzeptabel, betonte die Kommissarin. Die geschätzten Verluste für derartig verspätete Lieferungen schätzt De Palacio auf rund 41 Mio. Euro im Jahr.
Im so genannten dritten Eisenbahnpaket hat die EU-Kommission am Mittwoch außerdem weitere Liberalisierungsschritte im Bahnverkehr eingefordert. Nach dem Güterverkehr will die EU-Kommission nun auch den grenzüberschreitenden Personen-Bahnverkehr bis 2010 liberalisieren. De Palacio sagte am Mittwoch in Brüssel, es sei notwendig, "jahrhundertealte verkrustete Strukturen" im europäischen Eisenbahnsektor aufzubrechen, damit die Bahn wettbewerbsfähig bleibe.
In einer eigenen Richtlinie will die EU-Kommission auch europaweit einheitliche Lizenzen für die Lokführer und Zugbegleiter vorschreiben. Auf diese Weise soll die Qualifikation des Zugpersonals europaweit schrittweise vereinheitlicht werden. (APA/Red.)
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