Mittwoch, 3. März 2004

Ringen um ÖBB-Dienstrecht: Teileinigung in 3. Gesprächsrunde!

  • Haberzettl: "50 Prozent sind durch"
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Die Verhandlungen über ein neues Dienstrecht bei den ÖBB haben am Mittwoch in der 3. Runde eine Teileinigung gebracht. "50 Prozent sind durch", sagte Eisenbahner-Gewerkschafter Wilhelm Haberzettl. Vorstand und Belegschaft sind sich demnach bereits einig, dass die Gehalts-Fortzahlung im Krankenstand neu geregelt wird und das Vetorecht der Gewerkschaft bei Entlassungen entfällt.

Noch keine Einigung gibt es bei der Reduktion der automatischen Gehaltsvorrückungen und vor allem bei der Neuregelung der Arbeits- und Ruhezeiten. Ein Termin für die nächste Verhandlungsrunde steht noch nicht fest.

Knackpunkt bei den weiteren Verhandlungen werden laut Vorstand und Gewerkschaft vor allem die neuen Arbeitszeit- und Pausenregelungen seien. Nach EU-Vorgaben muss das herkömmliche Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz in Zukunft auch für die ÖBB gelten. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist bereits beschlossen. Würden die Regelungen jedoch eins zu eins übernommen, würde das für die Eisenbahner eine deutliche Besserstellung gegenüber bisher bedeuten.

Und auf die ÖBB kämen Mehrkosten von bis zu 200 Mio. Euro zu, schätzt Eisenbahnergewerkschaftschef Wilhelm Haberzettl.

Der Grund dafür: Vor allem im rund um die Uhr laufenden Verkehrsbetrieb haben die Eisenbahner derzeit zwar großzügige Zeitausgleich-Regelungen, dafür aber nur sehr geringe Zuschläge - etwa für Nachtschichten.

Vorstand und Gewerkschaft verhandeln daher nun über einen eigenen Kollektivvertrag für die ÖBB, mit dem gesetzlichen Bestimmungen für die Unternehmensbereiche der Bahn angepasst werden sollen. Entwürfe dazu haben beide Seiten am Mittwoch vorgelegt. In Untergruppen soll nun über die Details beraten werden.

In Summe wollen die ÖBB durch die Dienstrechtsreform mittelfristig 100 Mio. Euro einsparen. Darauf haben sich Gewerkschaft und Regierung nach den ÖBB-Streiks und zähen Verhandlungen im Vorjahr festgelegt. Vorstand und Belegschaftsvertretung haben noch bis Ende April Zeit, die Neuregelungen betriebsintern auszuverhandeln.

Werden die Vorgaben bis Ende April nicht umgesetzt, will die Regierung ein neues Eisenbahnerdienstrecht im Parlament beschließen lassen. Die Gewerkschaft hat für diesen Fall ihrerseits mit neuen Streiks gedroht.

Konkret geht es bei den Verhandlungen um vier Punkte: die Anpassung der Arbeitszeit- und Arbeitsregelungen an die gesetzlichen Vorgaben, die Reduktion der Gehaltsvorrückungen - der so genannten Biennalsprünge - und die Ausdehnung des Zeitraums zwischen den Vorrückungen, die Neuregelung der Lohnregelungen im Krankenstand und die Lockerung des Mitspracherechts der Gewerkschaft bei Entlassungen.
(APA, red)

3.3.2004 08:06