Schiedsgericht sagt: ÖVP hat Fairness-Abkommen nicht gebrochen!
- Begründung: Werbung gar nicht im Abkommen erfasst
- Aber "Slogan-Klau" der ÖVP war gesellschaftlich nicht korrekt
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Anfang März wurde der Streit um den sogenannten "Slogan-Klau" beendet: Die ÖVP hat nicht gegen das zwischen den Präsidentschaftskandidaten von SPÖ und ÖVP, Heinz Fischer und Benita Ferrero-Waldner, geschlossene Fairness-Abkommen verstoßen. Das gab der Vorsitzende des über das Abkommen wachenden Schiedsgerichts, der ehemalige Verfassungs-Gerichts-Präsident Ludwig Adamovich, bekannt.
Das Schiedsgericht hatte dabei über eine Beschwerde der SPÖ zu richten, wonach die ÖVP mit der Verwendung des SPÖ-Teaser-Slogans "Politik braucht ein Gewissen" gegen das Abkommen verstoßen habe.
Nicht ganz fair, aber auch kein Abkommens-Bruch
Adamovich betonte allerdings auch: Das Schiedsgericht sei der Auffassung, dass diese Vorgangsweise der Volkspartei "den gesellschaftlichen Wertvorstellungen über Fairness nicht entsprochen hat".
Die ÖVP hatte den vom Fischer-Team in Inseraten als Teaser eingeführten Slogan kurz darauf in eigenen Medieneinschaltungen mit dem Namen Benita Ferrero-Waldner versehen, veröffentlicht.
Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Personen zusammen: den Vorsitz führt der ehemalige Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich, die SPÖ entsandte in das Gremium die Rechtsanwältin Vera Schreiber, die ÖVP den Anwalt Michael Graff. (red, apa)
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