Präsidentenwahl: Jetzt können Unterstützungen abgegeben werden
- Wahlvorschläge müssen bis spätestens 26. März, 17.00 Uhr, bei den Wahlbehörden abgegeben werden
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Seit 2. März können Unterstützungsunterschriften für die Bundespräsidentenwahl bei den Gemeindeämtern abgegeben werden. Bei der Wahl am 25. April darf antreten, wer spätestens am 26. März, 17.00 Uhr, einen Wahlvorschlag mit 6.000 Unterstützungsunterschriften sowie 3.600 Euro Kostenbeitrag bei der Bundeswahlbehörde im Innenministerium abgibt.
Für ÖVP-Kandidatin Benita Ferrero-Waldner und SPÖ-Kandidat Heinz Fischer wird es kein Problem sein, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Schwieriger ist es für zwei Steirer, die ebenfalls antreten wollen - den Sexhotline-Besitzer Wolfgang Pöltl und den frühere SP- und Grün-Landtagsabgeordnete Martin Wabl. Die FPÖ entscheidet erst nach den Landtagswahlen vom Sonntag, ob sie einen Kandidaten ins Rennen schickt. Die Grünen verzichten darauf.
Unterstützungserklärungen können nur persönlich am Gemeindeamt bzw. Magistratischen Bezirksamt abgegeben werden - in jener Gemeinde, in der man in der Wählerevidenz steht. Auch aus dem Ausland kann man Unterstützungserklärungen abgeben. Sie müssen aber vor einer österreichischen Vertretungsbehörde unterschrieben werden.
(apa)
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